Drogen
Okt 242000
 

Es hat sich was!

Mal wieder ist völlig unklar, wie den Drogenkranken geholfen werden soll

(noa) „Es tut sich was“, so überschrieben wir im Januar 1999 in unserer 150. Ausgabe unseren Bericht über die Einrichtung einer Methadon-Abgabestelle beim Diakonischen Werk. Nach der Schließung dieser Abgabestelle steht zu befürchten, dass sich nichts mehr tut.

Zum 18. September hat das Diakonische Werk die Verteilung des Drogenersatzstoffes Methadon an entzugswillige Junkies eingestellt. Lange und zähe Verhandlungen waren der Einrichtung damals vorausgegangen; Ärzte, Apotheker, Vertreter des Gesundheitsamts, der Diakonie und der Stadt hatten in einem Gesprächskreis diese Lösung ausgearbeitet, und alle hatten aufgeatmet, als es soweit war. Jetzt droht wieder dieselbe Situation wie vor zwei Jahren, als die Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung der damals gängigen Praxis der Substitution drogenabhängiger Menschen mittels Codein durch den Wilhelmshavener Arzt Johann Janssen einen Riegel vorschob: Es könnte sein, dass ab Mitte Oktober niemand mehr den Kranken das verordnete Mittel gibt.
Johann Janssen schlägt jetzt Alarm: Seine Praxis war schon vor zwei Jahren mit dieser zusätzlichen Aufgabe völlig überfordert, und pünktlich zum 18. September standen die Junkies wieder bei ihm vor der Tür. Bis Ende September wollte er die Methadonausgabe noch vornehmen, da ihm klar war, dass innerhalb einer knappen Woche keine Lösung gefunden werden würde, aber ab 1. Oktober, so kündigte er an, sei Schluss. Damit bestünde für ca. 20 Patienten Lebensgefahr.
Janssen hat die Frist nun noch einmal verlängert, doch eine Dauerlösung ist die Nichtlösung des Problems nicht. Die Frage, die bei den Verhandlungen des Jahres 1998 nicht geklärt wurde, steht jetzt wieder an: Wer ist eigentlich zuständig für die Betreuung von Hartdrogenabhängigen? Ist es eine kommunale Aufgabe, also vom Gesundheitsamt zu tun? Oder müssen die Ärzte tatsächlich eine über die rein medizinische Versorgung hinausgehende Betreuung leisten, für die sie nicht bezahlt werden? Ist es Aufgabe der Krankenversicherungen, die den Ärzten dann halt ein zusätzliches Honorar für die zusätzliche Arbeit geben müssten? Die Diakonie ist nicht gesetzlich, sondern bestenfalls ethisch verpflichtet („Diakonie – stark für andere“) – was natürlich nicht heißt, dass sie es umsonst täte; sie hat einen entsprechenden Vertrag, der auch kündbar ist.
Im Café Regenbogen, das vor einiger Zeit von der Börsenstraße in die Kurze Straße umgezogen ist, können Drogenabhängige sich aufhalten, Kaffee trinken, essen, von der „Wilhelmshavener Tafel“ gelieferte Lebensmittel in Empfang nehmen. Geplant war, auch das Methadon dort auszugeben. Doch dazu fehlt im Café ein wichtiges Möbelstück. Da ein unter das Betäubungsmittelgesetz fallender Stoff gelagert werden müsste und auch Geld den Besitzer wechseln würde, ist das Vorhandensein eines Tresors erforderlich. Die Sparkasse hat einen gespendet, doch der Diakonie-Vorstand hat die Aufstellung abgelehnt.

 

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top