Codein gegen Abhängigkeit
Mrz 091992
 

Einen erneuten Erfolg

konnte jetzt der Arzt Dr. Gorm Grimm vor dem Kieler Sozialgericht gegen die starrsinnige Weigerung der Krankenkassen hinsichtlich der Kostenübernahme für die Behandlung Drogenabhängiger mit codeinhaltigen Präparaten verbuchen.
Dr. Grimm behandelt seit mehr als 10 Jahren opiatabhängige PatientInnen mit Codein. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein und des Landesverbandes der Krankenkassen verstößt die von Dr. Grimm bevorzugte Therapie mit dem Codeinsaft gegen gesetzliche Bestimmungen. Sie verweigerten deswegen nicht nur die Kostenübernahme, sondern sperrten dem Kieler Arzt sogar die Kassenzulassung.
Die Richter des Kieler Sozialgerichtes wollten den Ausführungen der KV und des Landesverbandes nicht folgen. Nach Auffassung der Richter ist Drogenabhängigkeit unstreitig eine Krankheit. Demzufolge können die Krankenkassen die Behandlung und die damit verbundenen Kosten nicht ablehnen.
Bleibt abzuwarten, inwieweit die Ansichten des Kieler Sozialgerichtes richtungweisend sein werden, wenn demnächst der mit Codeinpräparaten behandelnde Wilhelmshavener Arzt Johann Janssen die Kostenübernahme durch die Krankenkassen vor Gericht erstreitet. -ub-

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