30.07.15 Klein Wangerooge: Sanierung und Wiederherstellung
(Jochen Martin) Folgende Meldung habe ich gestern erhalten:
Banter See / Klein Wangerooge: Es sieht so aus, daß 2016 der nächste Bauabschnitt bzgl. Altlastensanierung, ebenfalls im Bereich Klein Wangerooge, stattfinden wird. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, daß Wiederherstellungsmaßnahmen (endgültige Geländemodellierung, Initiierung von Magerrasen, Pflanzungen etc.) nicht jetzt, nach dem 1. Bauabschnitt, sondern erst nach dem 2. Bauabschnitt stattfinden werden. Grund dafür ist die tw. erforderliche Inanspruchnahme der jetzt sanierten Fläche für den 2. BA; ferner steht für die Modellierung später mehr Sandmaterial zur Verfügung, und es kann eine einmalige und endgültige Maßnahmendurchführung stattfinden. Die sanierte Fläche bleibt bis dahin durch einen permanenten Bauzaun geschützt, der regelmäßig kontrolliert werden wird.
Beim nächsten Bauabschnitt handelt es sich um die Sanierung des Mittelabschnitts von Klein Wangerooge (s. Bild), unter dem bekanntlich zwei weitere unterirdische Öltanks verborgen sind. Ob mit der Sanierung im nächsten Jahr begonnen werden kann, dürfte davon abhängen, ob man vom Land und/oder der EU einen finanziellen Zuschuss bekommt.
Die eigentliche Nachricht ist, dass die Wiederherstellung des Ausgangszustandes in den bereits sanierten Gebieten warten soll, bis auch die beiden Öltanks beseitigt sind. Damit wird die mit der Abholzgenehmigung verbundene Auflage, die „…Ersatzpflanzung, insbesondere Baumart sowie Standort und Zeitpunkt der Pflanzung spätestens bis zum 31.12.2015 schriftlich anzuzeigen“ missachtet.
Die Begründung, dass die sanierten Flächen teilweise für die Arbeiten im 2. Bauabschnitt in Anspruch genommen werden müssen, ist nur für das östliche Teilgebiet von Klein Wangerooge nachvollziehbar; nicht jedoch für die sog. Landzunge auf der Westseite.
Auf mdl. Anfrage wurde mir dazu mitgeteilt, dass man sich für ein Gesamtkonzept zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes auf Klein Wangerooge nach vollständigem Abschluss der Sanierungsarbeiten entschieden habe.
Dies ist nur zu begrüßen! Jedoch braucht man m.E. für die Erstellung sowie die Realisierung eines solchen Konzeptes nicht bis zum terminlich unwägbaren Abschluss der Sanierungsarbeiten im 2. Bauabschnitt zu warten.
Was steht dem Wege, bis zum 31.12.15 ein Gesamtkonzept i.V.m. der Anzeige einer Teilmaßnahme „Sofortige Wiederherstellung der Landzunge“ vorzulegen? Sind es letztlich die dort vorgesehenen 100 Wochenendhäuser?