So nicht!
Es gibt mindestens einen Wilhelmshavener, der die Machenschaften der Behörden nicht unwidersprochen hinnimmt.
(noa) Eigentlich wollten wir auf die Umstände, unter denen der Antrag auf Revision des LSG-Urteils vom 11.12.08 bezüglich der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Betroffene zustandegekommen ist, im Gegenwind nicht eingehen. Leserzuschriften haben uns veranlasst, nun doch einigen Ungereimtheiten nachzugehen.