Oldenburger Sandkuchen
Alternative Lösung des Sandabbaus für den JadeWeserPort wurde vom Gericht verworfen.
(jm) „Das Verwaltungsgericht Oldenburg – 5. Kammer – hat am 19. Juni 2008 die Klage des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie abgewiesen, durch den dem Land Niedersachsen die Sandgewinnung auf dem Grund der Jade im Zusammenhang mit der Errichtung des Jade-Weser-Ports gestattet wird. Das Verfahren betrifft das Vorhaben, etwa 30 Mio. m³ Sand aus 2 Abbaufeldern östlich von Wilhelmshaven-Voslapp zu gewinnen und Ton aus der ausgebaggerten Fahrrinne in ein Abbaufeld einzubauen“, heißt es eingangs in einer Mitteilung der Pressestelle des Gerichts.