BETA-Oil
Jan 271992
 

Mitkläger gesucht

BETA darf mehr Abgase in die Gegend blasen, als das Gesetz erlaubt

(buw/jm) Dieser Tage wird BETA-Baas Johan Anton van Weelden, nach „lange(m) Warten auf die endgültige Genehmigung“ (WZ 27.1.92), die ihm noch fehlende Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der gesetzlich zugelassenen Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid (S02) in den Händen halten können. Dann darf er endlich schwefelreiche Ölschlämme statt sauberen Gas ungefiltert durch den Schornstein jagen. Das war ihm bis jetzt untersagt!

4.000 Tonnen S02 darf er dann in den nächsten zwölf Monaten in die Luft pusten. Zwischen dem 1.4.93 und dem 31.12. des Jahres 2000 kann er die Gegend dann nochmal mit 20.000 Tonnen Schwefeldioxid eingasen. Das ist zwar ungesetzlich, aber das kümmert die dafür verantwortliche niedersächsische Landesregierung herzlich wenig. In einem Antwortschreiben, datiert mit dem 2.1.92, teilte das niedersächsische Umweltministerium der BUND-Geschäftsstelle in Bonn mit, daß „alle Diskussionen und Prüfungen (…) ergeben, daß ein Weg eines gerechten Ausgleichs zwischen Ökonomie und Ökologie für die Wiederinbetriebnahme der Raffinerie Wilhelmshaven gefunden werden konnte. Dazu zählte auch der verstärkte Einsatz von Gas anstelle anderer, stark schwefelhaltiger Brennstoffe zur vorfristigen Emissionsverringerung.“
Doch schon der verstärkte Einsatz von Gas verstößt gegen Sinn und Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Denn die Rauchgasentschwefelung ist für Raffinerien ab 100 Megawatt (MW) Feuerungswärmeleistung vorgeschrieben, damit genügend schwefelarmes Gas für filterfreie Anlagen unter 100 MW zur Verfügung steht. Großfeuerungsanlagen wie die hiesige 576 MW Raffinerie von BETA sollen dagegen die schwefelreichen Brennstoffe verfeuern und das Gift aus den Abgasen herausfiltern. Und das macht auch volkswirtschaftlich Sinn.
Aber dies ist nur ein Aspekt der zahlreichen Rechtsverbiegungen, die der Bremer Anwalt Dr. Andreas Reich in einer im Auftrag der Bürgerinitiative Umweltschutz Wilhelmshaven (BUW) erarbeiteten Stellungnahme aufgelistet hat. So wird der BETA bis Ende des Jahres 2000 ein S02-Grenzwert von 1.000 Milligramm pro m3 Abgas (mg/m3) zugestanden, obwohl bei Anwendung des Gesetzes dieser Anlage nur ein Grenzwert von 236 mg/m3 hätte gestattet werden dürfen.
Diese Stellungnahme liegt der für diesbezügliche Widerspruchsverfahren zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems seit dem 30. Mai 1991 vor. Zu einer Beantwortung hat sich diese Landesbehörde trotz schriftlicher und wiederholter fernmündlicher Zusage aber bis heute (27.1.92) noch nicht durchringen können.
Daß sie sich damit schwertut, ist verständlich. Sie muß nämlich mit einer Klage rechnen, falls es ihr nicht gelingt, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung auszuräumen. Für diesen Fall werden noch Mitkläger gesucht, die nicht weiter als fünf Kilometer von der Raffinerie entfernt wohnen.

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