Beleidigung
Nov 292001
 

Den Bogen überspannt?

Beleidigungsklage gegen Ursula Aljets

(noa) Die SPD-Ratsfrau und frischgebackene 2. Bürgermeisterin Ursula Aljets ist als spitzzüngig bekannt. Auch in GEGENWIND-Gesprächen hat sie diese Qualität schon bewiesen. Nach Meinung vieler Wilhelmshavener hat sie im Frühling dieses Jahres den Bogen überspannt. Jetzt hat Hartmut Büsing, Lehrer, Mitglied des Historischen Arbeitskreises des DGB und Gründungsmitglied des Vereins zum Erhalt und zur Förderung des Küstenmuseums, gegen sie eine Klage wegen Beleidigung und übler Nachrede erhoben.

Hartmut Büsing arbeitet an einer Wilhelmshavener Sonderschule. Als Mitglied des Historischen Arbeitskreises des DBG hat er zahlreiche geschichtliche Untersuchungen veröffentlicht. Im Februar wurde ein Leserbrief Büsings in der „WZ“ abgedruckt, in dem er sich für die Wiedervereinigung des Küstenmuseums mit dem Stadtarchiv aussprach. Auf diese öffentliche Stellungnahme reagierte Frau Aljets mit einem Leserbrief, den sie mit der Frage schloss: „Könnte es aber sein, dass Herr Büsing durch eifrige Mitarbeit im Museumsverein gehofft hatte, auch bei Archivalien ein Schnäppchen machen zu wollen?“
Dies empfand Hartmut Büsing als einen Schlag unter die Gürtellinie. Dass die Unterstellung, er wolle im Stadtarchiv klauen, in die Form eine Frage gekleidet war, macht seiner Ansicht nach die Beleidigung eher schlimmer, weil hinterlistig.
Deshalb verlangte Büsing im April eine Entschuldigung von Frau Aljets. Laut Klageschrift des Anwaltes und Notars Bolko Seifert, der Büsing in dieser Angelegenheit vertritt, wurde die Aufforderung zu einer Entschuldigung „in freundlicher Weise“ an Frau Aljets gerichtet; diese aber beantwortete das Schreiben mit Ausflüchten. Sie halte es für möglich, dass Büsing sich beleidigt fühle, aber sie habe immer versucht, „eine menschliche Diskussionsebene einzuhalten“.
Eine wiederholte Aufforderung, sich zu entschuldigen, hat Ursula Aljets dann gar nicht mehr beantwortet, und so sieht Büsing in seiner Klage die einige Möglichkeit, Genugtuung zu erlangen. Er beantragt, Aljets zu verurteilen, an den Verein zum Erhalt und zur Förderung des Küstenmuseums in Wilhelmshaven e.V. „ein (…) angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.“ (aus der Klageschrift)
„Auch die Tatbestände der Beleidigung und üblen Nachrede im strafrechtlichen Sinne dürften verwirklicht sein“, schreibt Seifert in der Klage, doch auf einen Strafantrag hat Büsing verzichtet, „um der Beklagten bis zuletzt und auch heute noch Gelegenheit zu geben, die Sache einigermaßen gütlich zu bereinigen.“ Ob Frau Aljets diese ausgestreckte Hand ergreifen wird?

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