Baumschutzsatzung
Jun 011988
 

Ausweichen
wollen immer mehr Bürger den Bestimmungen der Baumschutzsatzung. Sie wollen nach dem Vorbild der alten Reichsgaragenordnung eine Ablösung zahlen, wenn’s einem dicken Baum an den Stamm gehen soll, statt einen neuen Baum auf ihrem Grundstück zu pflanzen. Mittlerweile überlegen besonders Pfiffige ernsthaft, ob man den privaten Baumgegnern vorschreiben solle, als Ersatz für geschlagene Bäume zur Anlage eines „Bürgerwaldes“ vor den Toren der Stadt beizutragen. Ein Befürworter der Baumschutzsatzung: „Damit würde der Sinn der Satzung in sein Gegenteil verkehrt werden. In der Stadt wird’s kahl und wo kaum einer hinkommt, darf’s grünen.“

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