Imke

Nov 092021
 

Naturschutzorganisationen fordern: Neue Befahrensverordnung für die Nationalparke muss Schutz stärker berücksichtigen

Kitesurfer im Wattenmeer

Kitesurfer im Wattenmeer. Foto: Gegenwind

Die für das deutsche Wattenmeer aktiven Natur- und Umweltschutzorganisationen kritisieren, dass das Bundesverkehrsministerium den Boots- und Schiffsverkehr in den drei Wattenmeer-Nationalparken zu Lasten des Naturschutzes regeln will. Der Entwurf für eine neue Befahrensverordnung* fällt weit hinter das mindestens erforderliche Schutzniveau mit ausreichenden Ruhezonen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zurück.

Besonders kritisch sehen die 20 Naturschutzverbände, dass die vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagene neue Verordnung zu viele Schnellfahrtstrecken ausweist, zu viele und zu große Teile der Schutzgebiete für das Kitesurfen freigibt und zu viele zusammenhängende Schutzbereiche durch kleine Fahrwasser durchschnitten werden. Daraus resultieren nicht nur steigender Unterwasserlärm und vermehrte Störungen der Wattenmeervögel, die für Rast und Nahrungssuche auf die Nationalparke angewiesen sind. Schnellfahrtstrecken führen auch zu mehr Treibstoffverbrauch von Schiffen und damit einem erhöhten Klimafußabdruck. Die Naturschutzverbände bekennen sich zwar grundsätzlich zu einer Befahrbarkeit des Wattenmeeres zum Beispiel durch Fähren, Ausflugsschiffe oder den Wassersport, fordern aber dabei den Respekt vor der Natur ein. „Damit die Nationalparke ihren Schutzzielen tatsächlich gerecht werden können, braucht es vor allem ausreichend große Ruhezonen, klare Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie eine Beschränkung des Kitesurfens auf dafür geeignete Gebiete. Der Entwurf der neuen Verordnung hat hier deutliche Defizite. Die Umsetzung würde ein wertvolles natürliches Ökosystem mit globaler Bedeutung gefährden, das von der UNESCO sogar als Weltnaturerbe anerkannt wurde“, so die Verbände.

Grundsätzlich ist eine Aktualisierung der bislang geltenden und noch aus den 90er Jahren stammenden Befahrensverordnung für die Wattenmeer-Nationalparke längst überfällig, erklären die Organisationen. Zuständig dafür ist das Bundesverkehrsministerium, weil das Wattenmeer immer dann formal zur „Bundeswasserstraße“ wird, wenn es bei Flut von Wasser bedeckt ist. „Die in der alten Befahrensregelung ausgewiesenen Schutzzonen entsprechen schon seit 20 Jahren nicht mehr denen, die durch die Nationalparkgesetze der Bundesländer zum Schutz der Natur vorgesehen sind. In Zeiten von Klimakrise und Artensterben dürfen wir beim Schutz keine Rückschritte machen. Eine neue Verordnung muss den Schutz der Natur verbessern, nicht untergraben,“ unterstreichen die Verbände.

Um eine angemessene Befahrbarkeit des Wattenmeeres zu ermöglichen, waren die Naturschutzverbände weit auf die Reedereien und den Wassersport zugegangen und hatten einen vor Ort an der Nordseeküste erzielten Kompromiss akzeptiert. Dieser wurde durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen im Mai 2017 dem Bundesverkehrsministerium als Grundlage für eine neue Regelung vorgeschlagen. „Dies war und ist ein tragfähiger Kompromiss, der schon erhebliche Zugeständnisse des Naturschutzes mit sich brachte. Die nun geplante Verordnung verwässert diese Lösung weiter zu Lasten der Umwelt. Das ist nicht akzeptabel und verstößt gegen die Vorgaben des europäischen Naturschutzrechtes“, kritisieren die Verbände.

Problematisch ist auch, dass das Bundesverkehrsministerium die Verordnung offenbar noch schnell als lediglich geschäftsführende Bundesregierung erlassen will. Inkrafttreten kann die Verordnung jedoch nur mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Die Naturschutzverbände rechnen damit, dass dieses der Verordnung nicht zustimmt, falls sie für die Natur schlechter ausfällt als der vor Ort zwischen allen Beteiligten gefundene Kompromiss.

* Entwurf einer „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (NordSBefV)

Diese Presseinformation wird unterstützt von:

• Bürgerinitiative „Rettet das Cux-Watt“
• Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V.
• BUND Bundesverband e.V.
• BUND Landesverband Niedersachsen
• BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
• Deutscher Naturschutzring (DNR)
• Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV)
• Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V.
• M.E.E.R. e.V.
• Der Mellumrat e.V.
• NABU Bundesverband
• NABU Niedersachsen
• NABU Schleswig-Holstein
• Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer e.V.
• Naturschutzverband Niedersachsen e.V.
• Niedersächsischer Heimatbund e.V. (NHB)
• Verein Jordsand e.V.
• Whale and Dolphin Conservation (WDC)
• Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz (WAU Jever)
• WWF Deutschland

Kontakt:

– WWF: Hans-Ulrich Rösner, hans-ulrich.roesner@wwf.de, Tel. (0151) 12290848
– BUND: Nadja Ziebarth, nadja.ziebarth@bund.net, Tel. (0174) 3191424; Susanne Gerstner, BUND Niedersachsen, susanne.gerstner@nds.bund.net, Tel. (0175) 565 08 52
– NABU: Ingo Ludwichowski, NABU SH, Ingo.Ludwichowski@NABU-SH.de, Tel. (0160) 96230512; Aline Kühl-Stenzel, NABU Bundesverband, aline.kuehl-stenzel@nabu.de, Tel. (0174) 1818477
– Schutzstation Wattenmeer: Katharina Weinberg, katha.weinberg@schutzstation-wattenmeer.de, Tel. (0179) 5152556

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Mobil (0171) 359 86 76, presse@nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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Sep 202021
 

Voslapper Groden: Arten- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielen

Ratsbeschluss ist ohne vorheriges Befreiungsverfahren nach Bundesnaturschutzgesetz überflüssig

(red) Die Firma AtlasInvest plant großdimensionierte Anlagen für Umschlag und Verarbeitung von „grünem“ Wasserstoff und Nebenprodukten auf dem Voslapper Groden. Am Mittwoch (22.9.2021) soll der Rat der Stadt durch Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans den Weg dafür freimachen. BUND und Nabu stellen sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen eine leichtfertige Überplanung des Europäischen Vogelschutzgebietes Voslapper Groden Nord.

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Sep 072021
 

(red) Der Umwelt- und Naturschutz spielt, in Anbetracht der immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels, bei den bevorstehenden Wahlen eine besondere Rolle. Die BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven wollte wissen, wie die Kandidierenden für die Kommunalwahl zu ausgewählten lokalpolitisch bedeutsamen Aspekten des Natur- und Umweltschutzes stehen und hat zu diesem Zweck einen personalisierten Fragebogen entwickelt. 45 der insgesamt 262 Bewerber:innen für ein Ratsmandat haben die Chance genutzt, auf diesem Wege ihre Positionen zu diesem Themenkomplex öffentlich darzulegen.

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Sep 062021
 

(iz) Dass Politiker:innen ihre Wahlversprechen brechen, nachdem sie gewählt wurden, ist (leider) nichts Besonderes. Im Fall des Strandcafés „Fährhaus“ am Banter See hätte jetzt die Möglichkeit bestanden, ein Versprechen schon wenige Tage vor der Wahl einzulösen. Doch die Ratsmehrheit hatte wohl schon vergessen, wozu sich ihre Vertreter:innen nicht mal einen Monat zuvor öffentlich bekannt hatten.

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Sep 012021
 

Gedenken zum Antikriegstag: "Den Krieg nicht einfach wegschalten"

Gedenkmarsch zum Antikriegstag 2021 in Wilhelmshaven

Gedenkmarsch zum Antikriegstag 2021 in Wilhelmshaven. Foto: Gegenwind

(iz) Anlässlich des Antikriegstages am 1. September luden der DGB Stadt Wilhelmshaven, das Jugendparlament und das Jugendteam „Haven84“ der St. Willehad-Gemeinde zur Mahnveranstaltung am Wilhelm-Krökel-Platz mit Kranzniederlegung und anschließendem Gedenkmarsch zum Synagogenplatz ein. Die Veranstaltung war gleichzeitig Auftakt zum Projekt „Unser Frieden“ von und mit Jugendlichen unserer Stadt.

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Aug 102021
 

Zum Artikel: „Wie Biomasse dem Klima hilft“ in der WZ vom 19. Juni 2021

Eine bestechende Idee: ein abgeschaltetes Kohlekraftwerk mit Holz zu beheizen: klimaneutral? – Das scheint nur so. Durch die Verbrennung wird das im Holz gebundene CO2 unmittelbar freigesetzt, das Verrotten in der Natur verläuft dagegen nur sehr langsam, während neue Bäume heranwachsen. Nachgepflanzte Bäume brauchen Jahrzehnte, um das CO2 wieder zu binden: der Klimawandel würde weiter angeheizt.

Der angegebene Bedarf des Biomassekraftwerks von 1 bis 1,2 Millionen Tonnen Pellets pro Jahr entspricht dem durchschnittlichen Holzvorrat einer Waldfläche in Deutschland von 6.000 bis 7.000 ha. Die Baumbestände des Rüstringer Stadtparks wären an einem einzigen Tag verheizt.

Aus Deutschland kann das benötigte Holz nicht kommen: Es wird an vielen Stellen genutzt, als Bauholz, zur Wärmedämmung, für Holzwerkstoffe, zur Papierproduktion als Brennholz für private Haushalte und zur Energieerzeugung in bereits vorhandenen Kraftwerken. Bäume helfen, den Rest an Emissionen von Klimagasen auszugleichen, den wir nicht mehr reduzieren können oder wollen – hinter dem Etikett für „klimaneutrale“ Produkte stehen oft Baumpflanzungen. Wenn das Holz verbrannt wird, ist aber die Kompensation hinfällig. Die Wälder in Deutschland haben 2012-2017 durch Zuwachs und im Waldboden die Atmosphäre um 62 Mio. t CO2 jährlich entlastet. Sie kompensieren damit die nationalen Treibhausgasemissionen insgesamt um 7%.

Die umfangreiche Zukunftsstudie des Umweltbundesamts („rescue-Studie“) zeigt die Notwendigkeit solcher Kohlenstoffsenken. Danach hat die stoffliche Nutzung von Holz als langfristiger Kohlenstoffspeicher Priorität, und ein Ausstieg aus der energetischen Biomassenutzung ist erforderlich.

Ein Biomassekraftwerk liefe den dringend notwendigen Nachhaltigkeitsbemühungen entgegen.

Katharina Dietrich, Scientists 4 Future Wilhelmshaven-Friesland

Jun 282021
 

Naturidylle im Rüstringer Stadtpark. Foto: Gegenwind

(red) Die Stadt will sich für die Durchführung einer Landesgartenschau im Rüstringer Stadtpark bewerben. Hierzu gab es verschiedene kritische Stimmen und Leserbriefe in der Lokalpresse. In einem digitalen Beteiligungsverfahren können Interessierte ihre Hinweise und Anregungen zu dem Vorhaben an die Stadt übermitteln. Die BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven hat in ihrer Stellungnahme viele kritische Aspekte beleuchtet.


Unter Berücksichtigung und Abwägung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit lehnt die BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven die Durchführung einer Landesgartenschau im Landschaftsschutzgebiet (Rüstringer) Stadtpark ab. Einzelne Zielsetzungen, wie die Gesamtschau auf die „Grüne Stadt“ mit verschiedenen Parkanlagen entlang einer Grünachse und – damit verbunden –  die Förderung des Fahrradtourismus, seien zu begrüßen. Diese lassen sich nach Einschätzung des BUND  jedoch auch ohne eine LaGa verwirklichen, die zwangsläufig mit einem abgegrenzten eintrittspflichtigen Gelände verbunden wäre, das zu diesem Zweck im großen Maßstab umgestaltet wird, zulasten der Natur und behaftet mit einem hohen finanziellen Risiko.

Änderung der Bedeutung des Stadtparks im historischen Kontext

Der Rüstringer Stadtpark wurde zu einer Zeit angelegt, als der Landschaftsraum im und um das Stadtgebiet durch große natürliche bzw. naturnahe Freiflächen geprägt war, einschließlich landwirtschaftlicher Flächen, die auf dem damaligen Stand der Technik extensiv bewirtschaftet wurden. Die urbane Entwicklung fand vor allem im südlichen Stadtgebiet rund um die Hafenanlagen statt. Damals konnte man sich den Luxus leisten, auf einer großen Fläche einen gestalteten Volkspark einzurichten, bei dem „geordnete“ Erholung, Spiel und Sport im Mittelpunkt standen und nichts dem Zufall und der Natur überlassen wurde. Für wildlebende Tiere und Pflanzen waren rundherum noch ausreichend Lebensräume verfügbar.

Nach dem 2. Weltkrieg nahm die städtebauliche Entwicklung auch im Westen und Norden der Stadt Fahrt auf. Im Umfeld des Stadtparks entstanden die Siedlungen Wiesenhof (der Name weist auf die ursprüngliche Grünlandnutzung hin) und Europaring, das Klinikum (damals RNK) und die Hochschule, Sportforum, später die Wohngebiete Maadebogen, Maadetal und zuletzt Potenburg, dazu neue Straßen und Gewerbegebiete. Parallel zu dieser fortschreitenden Versiegelung vielfältiger Landschaftsstrukturen entwickelte sich der Stadtpark zu einer echten Naturoase. Die Wiederherstellung bzw. Pflege im ursprünglichen Sinne stand im Rat und der Verwaltung nicht oben auf der Agenda, entsprechend fehlten finanzielle und personelle Ressourcen. Angesichts der beschriebenen urbanen Entwicklung ist das teilweise „Verwildern“ des Stadtparks heute als Glücksfall zu sehen. Nicht umsonst wurde der Stadtpark 1982 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Laut der Verordnung ist der besondere Schutzzweck, „das vielfältige und schöne Landschaftsbild sowie den unbeeinträchtigten Naturgenuss als Voraussetzungen für die Erholungseignung des Gebietes zu erhalten.“ (zur Bedeutung für den Naturschutz siehe https://www.wilhelmshaven.de/Kultur/100-Jahre-Stadtpark/Ruestringer_Stadtpark.php). Diesen Schutzzweck sehen wir durch die mit der LaGa verbundenen gestalterischen Eingriffe gefährdet.

Unvereinbarkeit von Landesgartenschau und Landschaftsschutzgebiet

(Landes-) Gartenschauen sind dort sinnvoll, wo es um die Aufwertung naturferner Flächen geht, z.B. auf Industrie- und Gewerbebrachen oder stillgelegten Bergbaugebieten. Die Umgestaltung eines Landschaftsschutzgebietes für eine Gartenschau erscheint hingegen absurd. Es ist bekannt, dass Gartenschauen als sogenannte Leistungsschauen für die Baumschul- und Gartenbaubranche gedacht sind, die sich mit Neuanlagen profilieren und Geld verdienen wollen. Immer wieder gab und gibt es im Vorfeld von Gartenschauen öffentliche Auseinandersetzungen, weil auf dem Gelände gesunde alte Baumbestände gefällt werden, um Neuanpflanzungen Platz zu machen. Aus Sicht der Branche verständlich, aus Sicht des Naturschutzes nicht hinnehmbar.

Konkurrenz von Denkmal- und Landschaftsschutz

Der Stadtpark ist sowohl Gartenhistorisches Kulturdenkmal als auch Landschaftsschutzgebiet. Um den Park – zumindest teilweise – als Denkmal wieder in den Ausgangszustand zu versetzen, müsste sehr viel gewachsene Natur beseitigt werden. In der Abwägung sollte hier der Naturschutz einen höheren Stellenwert genießen als der (statische) Denkmalschutz. Jede Tier- und Pflanzenart, die mit der Vernichtung von Lebensraum verschwindet, ist unwiederbringlich verloren.

Anregung: Auch wenn „Sichtachsen“ und andere Gestaltungselemente zugewachsen sind, so ist doch der Stadtpark in seiner ursprünglichen Struktur bis heute erhalten. Die historische Bedeutung kann man Besucher:innen durch Informations- und Bildungsmaßnahmen vermitteln, ohne den Urzustand wiederherzustellen. Die Verwandlung über 100 Jahre ist dabei ein spannender Aspekt, wie auch der damit einhergehende Wertewandel, wie eingangs beschrieben: Damals hatte ein strukturierter Volkspark seine Berechtigung, heute darf er anders aussehen, weil er für Naturschutz und echtes Naturerlebnis mitten in der Stadt eine bedeutende Rolle spielt.

Fördermittel dürfen nicht die alleinige Triebfeder sein – „Schwarze Null“ ist unwahrscheinlich

Auch ohne LaGa sind im Stadtpark einige Maßnahmen überfällig, die nicht nur dem Erhalt der Erholungsfunktion, sondern auch dem Natur- und Landschaftsschutz dienen. Dazu zählt die Entschlammung des Stadtparkkanals oder die Sanierung der Straße zum Ehrenfriedhof. Ein Großteil der über 100 Jahre alten Pappeln ist abgängig. Die Straße bzw. der Weg sollte so angelegt werden, dass nachgepflanzte Bäume langfristig optimale Standortbedingungen haben. Dabei ist auch zu überdenken, ob sie zukünftig weiterhin als Durchgangsstraße und mit Randstreifen als Auto-Parkplatz konzipiert sein sollte. Autos sollten weitgehend aus dem Park verbannt werden, mit Ausnahmen für Schwerbehinderte oder gelegentliche Transporte von Material zum Friedhof, wofür der Weg nur als Durchfahrt genutzt wird und die Autos auf dem Parkplatz am Friedhof abgestellt werden.

Es erscheint reizvoll, für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Fördermittel aus LaGa-Töpfen zu erhalten. Nur sind diese an das Gesamtkonzept für eine LaGa mit umfassenden Gestaltungsmaßnahmen geknüpft. Bekannt ist, dass – mit wenigen Ausnahmen – Gartenschauen mit einem finanziellen Minus für die ausrichtende Kommune enden. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt sollte dieses Risiko nicht eingegangen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der LaGa gestalteten Anlagen, sofern sie nicht nach der Veranstaltung rückgebaut werden, langfristig aus eigener Kraft der Kommune erhalten werden müssen –ohne Gegenfinanzierung durch Eintrittsgelder.

Nachhaltigkeit des LaGa-Projektes muss hinterfragt werden

Mit dem Beitritt zu kommunalen Bündnissen für den Klimaschutz und die Biologische Vielfalt sowie unlängst zur Entwicklungszone des Biosphärenreservats ist der Rat der Stadt eine Selbstverpflichtung für eine nachhaltige Entwicklung eingegangen. Eine Landesgartenschau im Stadtpark lässt sich jedoch nicht ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig realisieren.

Durch die LaGa erhofft man sich „nachhaltige Impulse / Investitionen für die Stadt- und Regionalentwicklung“. Diese werden in den Unterlagen nicht ausreichend konkretisiert. Dass eine Investition nicht automatisch langfristig positive Entwicklungen und Arbeitsplätze sichert, auch wenn dies zur Motivation der Entscheidungsträger gern propagiert wird, hat man aus anderen Projekten gelernt.

Aus sozialer Sicht ist die temporäre Umwidmung des Stadtparks als Gartenschaugelände bedenklich. Der Park hat sein Gesicht durch natürliche Prozesse verändert, wird aber tatsächlich im Sinne von Leberecht Migge als Volkspark genutzt. Er wird aktiv aufgesucht für Spiel, Sport und Erholung, genannt seien die zahlreichen Spaziergänger, Jogger, Walker. Er wird genutzt für den Hundespaziergang und auch als entspannte Durchgangsstrecke, um mit dem Fahrrad Wege zurückzulegen. All diese Nutzungen wären für die Dauer der LaGa verwehrt, wenn man nicht bereit ist, jedes Mal Eintritt zu bezahlen. Vor allem viele Einheimische fühlen sich dadurch „ausgesperrt“, das Ziel einer besseren Bekanntheit, Integration und Akzeptanz als Naherholungsgebiet wird damit konterkariert. Inwiefern profitieren also Einheimische von einer LaGa im Stadtpark, welchen Mehrwert hätten sie gegenüber dem Status Quo?

Für die sportliche Ertüchtigung sollte – unabhängig von der LaGa – darüber nachgedacht werden, den von vielen vermissten „Trimm-Dich-Pfad“ wieder zu installieren.

Abgrenzung

In der Machbarkeitsstudie ist das Kerngelände der Gartenschau auf die Kanalachse und die parallel dazu verlaufenden Hauptwege sowie die Rosenhügel-Achse beschränkt. Im Sinne des Schutzes der angrenzenden großräumigen Gehölz- und Grünlandbereiche ist dies positiv zu bewerten. Es bleibt jedoch offen, wie das eintrittspflichtige Gartenschau-Gelände von diesen Bereichen abgegrenzt werden soll. Sind blickdichte Zäune geplant? Wie werden diese in Hinblick auf das Landschaftsbild und die Barrierewirkung für wildlebende Tiere gestaltet? Müssen für die Installation der Abgrenzung Gehölze entfernt werden? Lässt sich ein Schutz der angrenzenden Bereiche vor Lärm- und Lichtemissionen sicherstellen? Wie lässt sich die Zugänglichkeit der Außenbereiche für „normale“ Nutzer:innen realisieren, die nicht die LaGa besuchen wollen?

Mobilität

In der Machbarkeitsstudie vermissen wir ein belastbares Mobilitäts-Konzept.

Auch wenn aktuell bundesweit und auch in Wilhelmshaven eine Mobilitätswende für notwendig erachtet wird, sind Großveranstaltungen wie die LaGa weiterhin auf die individuelle motorisierte Anreise ausgerichtet. Angesichts der prognostizierten Besucher:innenzahl erscheint das als „P1“ skizzierte DJK-Gelände unzureichend. Es bleibt offen, wo weitere Großparkplätze zur Verfügung stehen sollen und ob hierfür – für eine zeitlich befristete Nutzung – Freiflächen versiegelt werden. Dies würde die Zielsetzung einer „grünen“ Aufwertung des Stadtbildes konterkarieren.

Für Großveranstaltungen sollte grundsätzlich mit Nachdruck die Anreise per Bahn beworben und durch Kombi-Tickets (Bahnfahrt und Eintritt) attraktiviert werden. Für einen fahrradorientierten Tourismus ist die Einrichtung eines komfortablen und flexiblen Stadtrad-Systems (wie z. B. in Hamburg) unumgänglich. Für eine echte Mobilitätswende ist dieses Angebot weitaus sinnvoller als die unlängst hier eingeführten E-Roller, die überwiegend von jüngeren Leuten zu „Spaßfahrten“ genutzt werden.

Licht- und Lärmverschmutzung

Die geplante abendliche bzw. nächtliche Ausleuchtung der Hauptwege im Stadtpark würde wildlebende Tiere in ihrem Lebensrhythmus stark beeinträchtigen. Zudem ist es ein Trugschluss, die Wege würden dadurch sicherer werden – Übergriffe finden auch am helllichten Tag statt (Beispiel Kurpark) bzw. auch an beleuchteten Straßen der Innenstadt.

Abhängig von der Jahreszeit (Brutzeit) und der Tageszeit stellen auch lärmintensive Veranstaltungen eine Beeinträchtigung der Vogelwelt und anderer Tiere im Stadtpark dar. Dazu zählt die geplante zusätzliche Gastronomie auf der „Großen Wiese“. In ihrem derzeitigen Zustand wird dieser Bereich von verschiedenen Fledermausarten als Jagdrevier genutzt und von Naturinteressierten als Beobachtungsmöglichkeit, auch im Rahmen von beliebten geführten Exkursionen.

Naturschätze: Erhalt des Stadtparks als Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung

Für die Spielwiese im östlichen Teil des Stadtparks ist eine „Aufwertung“ mit „vielfältigen Aktionsräumen“ geplant. Tatsächlich wird die Wiese im Vergleich zu ähnlichen Anlagen in anderen Städten bislang wenig zum Liegen, Sonnenbaden oder Picknicken genutzt. Einladende „Räume“ lassen sich allerdings pfiffiger und nachhaltiger gestalten als mit bunten, pflegeaufwändigen Rabatten aus (oft einjährigen) Blumen und Zierstauden.

Im Konzept ist ein Aktionsraum mit einem Spielgerätepark skizziert. Solche konfektionierten Spielmöglichkeiten werden zwar gern angenommen, und es ist grundsätzlich zu begrüßen, Anreize für Bewegung an frischer Luft zu schaffen. Angesichts des Nachholbedarfs an Umweltbildung ist jedoch über alternative Konzepte nachzudenken, die ohne einen Gerätepark mit hohem Unterhaltungsaufwand auskommen. Der Stadtpark wird bereits mit seiner vorhandenen Naturausstattung als Naturerlebnis- und -erfahrungsraum genutzt. Genannt seien hier die Wiemkerei („grün / bunt“), Exkursionen der Naturschutzverbände für Kinder und Familien oder die vielfältigen Angebote zum ersten „Tag der Stadtnatur“ im Sommer 2019. Ähnliches war zum 100. Geburtstag des Parks geplant, der Corona-bedingt aufgeschoben werden musste. Hier gibt es also schon eine solide Grundlage, die auch ohne LaGa ausbaufähig ist. Der Südstrand ist bereits ein außerschulischer Lernort für den Süden der Stadt, der Stadtpark (im räumlichen Zusammenhang mit dem Botanischen Garten) könnte eine solche Funktion für die nördlicher gelegenen Bildungseinrichtungen übernehmen.

Mit dem Projekt „Naturschätze“ besteht bereits die Möglichkeit, die naturkundlichen Besonderheiten im ganzen Stadtgebiet kennenzulernen. Anhand von QR-Codes in Verbindung mit einer mobilen Website können Einheimische und Gäste die „Grüne Stadt am Meer“ informativ und unterhaltsam für sich erschließen. Anlässlich des 100jährigen Stadtpark-Jubiläums wurden in diesem Jahr eine Reihe weiterer Standorte im Stadtpark installiert. Dieses kostenlose Angebot, an dem naturkundlich kompetente Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich mitgewirkt haben, sollte viel stärker und regelmäßig seitens Stadt und Touristik beworben werden.

Jun 032021
 

Pressemitteilung von „Die PARTEI Wilhelmshaven“ und Ratsmitglied Andreas Tönjes vom 3.6.2021
Die augenblickliche hitzige Diskussion um das ehemalige Schlachthofgelände empfindet der unseriöse Vertreter einer obskuren, kleinen Splitterpartei im Rat, Andreas Tönjes (Die PARTEI), als Zeichen der rückkehrenden und durchaus auch unbequemen Demokratie ins Wilhelmshavener Rathaus. In der jüngsten Beschlußfassung zum Bebauungsplan 40 scheiterte diese nach einer langen Debatte im Rat knapp. In der Debatte wurden auch die Beziehungen des Oberbürgermeisters Feist zu einem der Gesellschafter der neuen Investorengruppe, Lars Eickmeier, thematisiert und teils heftig kritisiert.
Tönjes machte in der Ratssitzung auf massive Versäumnisse der Verwaltung, insbesondere der Bauverwaltung und des Verwaltungschefs, aufmerksam. So rief er dem Rat in Erinnerung, daß es seit Mai 2019 einen Beschluß und damit Auftrag an die Verwaltung gibt, hier einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser sei bis zum heutigen Tag aber nicht umgesetzt worden, obwohl der OB dazu verpflichtet gewesen sei. Insgesamt bewertete Ratsmitglied Tönjes die Angelegenheit als Sache mit „Geschmäckle“, wie auch die Antwort des OBs auf ein Auskunftsverlangen vom Oktober 2020 der Ratsgruppe GUS und die Verhinderung einer Aktuellen Stunde zu diesem Thema seines Erachtens zeigt.
Ende September 2020 berichtete die Wilhelmshavener Zeitung, daß die bisherigen Investoren das Grundstück unter Vermittlungshilfe des Ratsvorsitzenden Stefan Becker und OB Feist an eine Wilhelmshavener Investorengruppe weiterverkauft hätten. Während Becker mit „Etwas Großartiges für Wilhelmshaven“ zitiert wurde, sicherte Feist die Unterstützung der Verwaltung zu. Allerdings, so kritisiert Tönjes, ohne den Rat im Vorfeld zu informieren oder einzubinden.
Insgesamt sind und bleiben nach Auffassung von Tönjes die Vorgänge rund um das ehemalige Schlachthofgelände undurchsichtig und sind offensichtlich wenig überraschend nicht nach den Buchstaben des Gesetzes erfolgt. So kann er für die Behauptung der Stadt, das Grundstück sei aus dem Sanierungsgebiet entlassen worden, keine Belege finden. Einen seiner Meinung nach erforderlichen Ratsbeschluß über den Verzicht der Ausübung des Vorkaufsrechts gibt es jedenfalls nicht.
Völlig verständlich und nachvollziehbar findet Tönjes die von den Ratsgruppen CDU/WBV und FDP/FW vorgetragene Kritik, schließlich stünden diese Gruppen lieber für Wirtschaftsinteressen von Investoren ein, als einen Blick auf die demokratischen Abläufe zu riskieren und das Wohl der gesamten Gemeinde im Auge zu behalten. Nach Worten und Augenzwinkern des Ratsherrn wäre seine Kritik sicherlich kleiner ausgefallen, wenn auch er einen Vorteil für sich gesehen hätte.
Daß man gerne mal auf Transparenz verzichtet und die Wilhelmshavener Bürger:innen nicht einbindet, hätte ja bereits Tradition, schließen sich die GenossX der PARTEI einhellig an. Die PARTEI Wilhelmshaven informiert inzwischen ausführlich über die Vorgänge im Rat zu diesem Thema auf ihrer Webseite www.partei-whv.de unter „Geschichten aus dem Rat“.

Mai 222021
 

Artenschutz fängt in den Kommunen an

Immer mehr Grünland verschwindet unter neuen Wohn- und Gewerbegebieten. Foto: BUND

(red / bund) Bei den letzten Sitzungen des Umweltausschusses und des Rates sorgten die Schottergärten in Neubaugebieten für eine rege Diskussion. Entgegen den geltenden Bauvorschriften haben viele Häuslebauer:innen die Grundstücke übermäßig versiegelt. Wie bekommt die Stadt es hin, zukünftig ihrer Verantwortung für die lokale Arten- und Lebensraumvielfalt besser gerecht zu werden? Die BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven hat sich Gedanken dazu gemacht.

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Mai 162021
 

„Keine Stadthalle am Banter See“ für die nächsten 6 Monate?

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen den Bau einer Stadthalle am Banter See zum Ergebnis der Unterschriftensammlung

Veranlasst durch die CDU/WBV führte die Stadt Wilhelmshaven im Jahr 2020 eine Einwohnerbefragung zum Standort einer neuen Stadthalle durch, deren Durchführung ca. 100.000 € gekostet hat. Parallel dazu initiierten Elke Graf-Tobeck, Evelyn Klibert und Martin Burkhart ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zu dieser Frage herbeizuführen, der dann für die nächsten zwei Jahre Gültigkeit besitzen würde.

Die Durchführung des Bürgerbegehrens geschah trotz der Corona bedingten widrigen Umstände mit großem Engagement vieler Wilhelmshavener Bürger auf eigene Kosten und Spenden von Unterstützern. Lt. Mitteilung des Wahlamtsleiters, Herrn Heumann, wurden von den abgegebenen 9.528 Unterschriften 8.308 gültige Stimmen gezählt, sodass die notwendige Zahl von 6.383 trotz teilweiser Hinderungsversuchen – auch von Ratsmitgliedern – in überzeugender Weise erreicht wurde.

Formell muss nun voraussichtlich am kommenden Montag (17.05.) der Verwaltungsausschuss die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen, was dann innerhalb von 3 Monaten die Herbeiführung eines Bürgerentscheids verursachen würde. Der Bürgerentscheid, der ähnlich wie eine Wahl abläuft und der Stadt eine erhebliche Summe kosten würde, kann jedoch abgewendet werden, indem der Rat zuvor „vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet“.

Nun hat der Rat der Stadt Wilhelmshaven in seiner Sitzung am 24.03.2021 zwar beschlossen, einen Neubau am Standort Banter See nicht weiter zu verfolgen, für wie lange dieser Beschluss gelten soll, wurde allerdings durch die Vorlage von CDU/WBV und SPD nicht geregelt. Dadurch hat dieser Beschluss nach der Geschäftsordnung des Rates lediglich eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Wurde die Vorlage bewusst so formuliert, um sich ein Hintertürchen offen zu halten?
Die Beschlussvorschläge der FDP/FW und der GUS hingegen sahen vor, dass der Rat 24 Monate an diesen Beschluss gebunden ist. Diese Sichtweise entspricht dem Gesetz, wonach ein erfolgreicher Bürgerentscheid 24 Monate Gültigkeit hat.

Im Gegensatz zur Auffassung der Verwaltung sieht die Bürgerinitiative durch den Beschluss vom 24.03.2021 daher keineswegs eine Entscheidung, die „im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens“ gefallen ist.
Insofern verwundert es die Initiatoren des Bürgerbegehrens schon, dass man seitens des Rates anscheinend nicht bereit gewesen ist, den Beschluss auf 2 Jahre auszudehnen, zumal die Haushaltslage in nächster Zeit sowieso keinen Neubau erlaubt.

Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit einiger Parteien – gerade auch im Vorfeld der Kommunalwahlen – hätten sie gut daran getan, ihren Beschluss gegen die Stadthalle am Banter See auf 2 Jahre Gültigkeit auszuweiten.

Abschließend ist jedoch festzustellen, dass eine große Zahl von Ratsvertretern dem Bürgerbegehren negativ gegenübergestanden haben. Nur so ist die mangelnde Gesprächsbereitschaft, trotz öffentlicher Versprechen der Parteien zu interpretieren.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werden auch zukünftig das Geschehen rund um den Banter See kommunalpolitisch im Auge behalten.

Apr 162021
 

„Ratssitzungen Online nur ohne Leine“
Pressemitteilung von Die PARTEI Wilhelmshaven und Ratsmitglied Andreas Tönjes
Nach Meinung des Ratherrn Tönjes verbreiten derzeit, wohl in völliger Unkenntnis der Rechtslage, die CDU Wilhelmshaven und die im neuen Sponsoren-Trikot auflaufende WBV, jetzt WIN@WBV, euphorische Pressemitteilungen und Statements zum Thema Online-Ratssitzungen, „als wenn ihnen dort in letzter Sekunde ein Siegtor gelungen wäre“. Anders können sich der Kreisverband Wilhelmshaven
der PARTEI und dessen Ratsmitglied Andreas Tönjes das jetzige Auftreten nicht erklären. „Der von der Ratsgruppe CDU/WBV eingebrachte Änderungs- und Prüfauftrag, der auch von der SPD-Fraktion mitgetragen wurde, ist dabei eine überflüssige Nebelkerze kurz vor Ende der Spielzeit, allein um vom mangelnden Spielvermögen der aufgestellten Mannschaft abzulenken“ erklärt der Ratsvertreter weiter. Weiterlesen »

Mrz 262021
 

Ist der Standort Banter See mit dem Ratsbeschluss wirklich vom Tisch?

(iz) In der Sitzung vom 24. März 2021 hat der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, dass die Planung für einen Neubau einer Stadthalle am Banter See nicht weiterverfolgt werden soll. Dies entspricht den Ergebnissen der Einwohnerbefragung, welche die Stadt im vergangenen Jahr durchgeführt hat. Das bereits davor gestartete Bürgerbegehren gegen eine Stadthalle am Banter See fand gleichfalls überwältigende Unterstützung. Doch ist mit dem Ratsbeschluss der Standort am Banter See wirklich endgültig vom Tisch? Die Bürgerinitiative gegen den Bau einer Stadthalle am Banter See hat da ihre Zweifel.

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Mrz 162021
 

BUND fordert: Die Energiewende darf nicht zulasten des Natur- und Landschaftsschutzes gehen

Umspannwerk Fedderwarden. Foto: BUND

Umspannwerk Fedderwarden. Foto: BUND

(red) Der Ausbau der Infrastruktur für die Energiewende läuft auf Hochtouren. In unserer Region geht es vor allem um die Einspeisung der Energie aus den Offshore-Windparks ins Strometz. Aktuell sucht die TenneT TSO GmbH eine Standort für ein zweites Umspannwerk – zunächst auf eigene Faust. Das kam nicht gut an, als die Begehrlichkeiten öffentlich wurden. Die Sengwarder Bürger:innen fühlen sich übergangen. Auch aus Sicht des BUND kommt der von TenneT bislang favorisierte Standort östlich des Dorfes nicht in Betracht – und ebenso wenig die von der Stadt vorgeschlagene Alternative im Naturschutzgebiet Voslapper Groden.

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Jan 262021
 

BUND: GGS zerstört Biotop ohne Sinn und Anlass

Gerodete Fläche im Banter See Park

Freie Aussicht auf die Emsstraße. Foto: BUND

(red) Wer vergangenes Wochenende am Banter See spazieren ging, rieb sich die Augen: Die zuvor dicht bewachsene Fläche zwischen dem nordöstlichen Ufer und der Emsstraße glich einer Wüste. Schockiert und empört reagierten viele Naturfreunde auf die Vernichtung der Gehölz- und Staudenfluren im Banter See Park. Auch die BUND-Kreisgruppe Wilhelmshaven und andere Naturschutz-Fachleute zeigten sich fassungslos. Die Stadt müsse ihrer Verpflichtung zum Erhalt der biologischen Vielfalt nachkommen, fordert der BUND. Auch ein Biotop in Voslapp ist bedroht.

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Nov 032020
 

Umweltverbände fordern schnelle Beseitigung militärischer Altlasten aus der Nordsee

Watt vor Wangerooge mit Priel und Möwen

Im Wattenmeer, hier vor der Insel Wangerooge, schlummern tonnenweise Kampfmittel-Altlasten. Foto: Gegenwind

Die niedersächsischen Umweltverbände üben in Sachen Weltkriegs-Munition im Umfeld des Wat­tenmeeres massive Kritik an der niedersächsischen Landesregierung. Während die Politik mit der Räumung der Munition weiter abwarten will, fordern die Verbände eine schnelle Beseitigung der gefährlichen Hinterlassenschaften zweier Weltkriege ein.

„Die militärischen Altlasten und vor sich hin rottenden Kampfmittel im niedersächsischen Küstenmeer bergen ein enormes Gefahrenpotenzial für Flora, Fauna und Mensch“, warnt der BUND-Landesvor­sitzende Heiner Baumgarten. „Selbst außerhalb der markierten Versenkungsgebiete liegt noch viel Munition auf und im Meeresboden und gefährdet das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie Urlauber:innen, Fischer:innen oder Arbeiter:innen etwa an Windparks und Kabeltrassen. Dass bis­lang systematisch noch nichts zur Munitions-Räumung unternommen worden ist, ist ein schlummern­der Skandal. Wir fordern Bund und Länder auf, diese Gefahr zeitnah zu bannen und mehr Finanz­mittel für die Beseitigung gefährlicher Altlasten zur Verfügung zu stellen!“

Nach offiziellen Schätzungen liegen noch 1,6 Mio. Tonnen Munition in deutschen Meeresgewässern, davon 1,3 Mio. Tonnen allein im niedersächsischen Küstenmeer. Kampfstoffe wie Artilleriemunition, Spreng- und Brandbomben, Minen oder Torpedos sind selbst nach mehr als 70 Jahren noch gefähr­lich. Durch starke Strömungen und Grundschleppfischerei werden sie immer wieder umgelagert oder freigelegt. Der Sprengstoff kann nach wie vor explodieren, die Abbaustoffe sind hochgiftig. Gleich­wohl erfolgt bis heute keine systematische und flächendeckende Sondierung des Küstenmeeres nach Kampfstoffen, sondern nur im Zusammenhang mit aktuellen grundberührenden Baumaß­nahmen. Die anlassbezogene sporadische Räumung von Kampfmitteln – etwa bei Kabelverlegun­gen, auf der Vogelinsel Mellum und an Inselstränden – löst das Problem nicht. Diesen Missstand hatte jüngst auch der Beirat des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer kritisiert.

Das Ausmaß verborgener Kampfmittel wird derzeit einmal mehr bei der sogenannten Fahrrinnen­anpassung der Außenjade östlich der Insel Wangerooge sichtbar: Große Funde extrem unterschied­licher Munitionsformate haben die Maßnahme behindert und verteuern sie um ein Vielfaches. „Zur­zeit wird gefährliche, eingeschränkt transportfähige Munition auf Sandbänken vor Minsener Oog im Nationalpark zur Explosion gebracht – das lehnen wir Umweltverbände entschieden ab“, kritisiert der NABU-Landesvorsitzende Holger Buschmann. „Diese Praxis wird dadurch verschärft, dass eine systematische Munitionsbergung unterbleibt und sich der Zustand der Munition im Küstenmeer weiter dramatisch verschlechtert. Denn je länger diese im Meer verbleibt, desto höher wird der Anteil von Unterwassersprengungen von nicht mehr transportfähiger Munition. Dabei ist erwiesen, dass Druckwellen oder Schallimpulse von Explosionen Meereslebewesen beeinträchtigen oder sogar töten können, wie das Beispiel toter Schweinswale im Fehmarnbelt im vergangenen Jahr zeigt.“

Die niedersächsischen Umweltverbände begrüßen zwar, dass die Umweltministerkonferenz im November 2019 eine Neubewertung der Munitionsbelastung in Auftrag gegeben hat. Doch ist bis heute keine schlüssige Strategie erkennbar – und das, obwohl Niedersachsen bereits Anfang der 1990er Jahre Erhebungen zu Ablagerungen von Kampfstoffen auch im niedersächsischen Küsten­meer veranlasst hat. Die niedersächsischen Umweltverbände fordern daher umgehend ein kon­kretes Maßnahmenprogramm zur Kampfmittelbeseitigung mit neuen umweltschonenden, ungefähr­lichen und wirtschaftlichen technischen Lösungen. „Im Herbst 2022 ist eine trinationale Regierungs­konferenz zum Schutze des Wattenmeers von den Niederlanden, Dänemark und Deutschland in Wilhelmshaven unter deutschem Vorsitz geplant. Wir erwarten, dass Niedersachsen spätestens dann ein vorzeigbares Programm zur Kampfmittel-Räumung mit genauem Zeitplan startet“, sagt Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF-Wattenmeerbüros. In diesem Programm seien der Erhaltungs­zustand der Munition sowie besondere Risikogebiete auszuweisen. Sprengungen aufgefundener Munition dürfen künftig nicht mehr im Nationalparkbereich erfolgen, hier sind sich die Umweltver­bände einig.

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG vom 2.11.2020 – BUND Landesverband Niedersachsen e.V., NABU Landesverband Niedersachsen e.V., WWF Deutschland, Der Mellumrat e.V., NaturFreunde Niedersachsen, Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz e.V., Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V.

 

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