Arbeitsloseninitiative
Apr 292011
 

Von Paketzustellungs- und anderen Problemen

aliDas Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Flop, da muss man sich weitergehende Gedanken machen

(noa) Dasselbe Thema bei zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden ALI-Versammlungen – das kennen wir sonst, wenn überhaupt, nur beim Problem der Kosten der Unterkunft. Aber das „Bildungspaket für Arme“ (so hieß unser Beitrag über die März-Versammlung) scheint Probleme bei der Zustellung zu machen.

Inhaltlich brachte die Veranstaltung am 12. April mit Wolfgang Burkert, dem Geschäftsführer des Wilhelmshavener Job-Centers, nichts, was die beiden Referenten vom 15. März nicht schon erklärt hätten, doch es waren haufenweise Leute da, die im März gefehlt hatten, sogar jemand von der WZ. Diese hat dann am 13.04. berichtet „Für 10 Euro gibt’s keine Geige“ und damit einen entscheidenden Haken des Pakets, das eigentlich bestenfalls den Namen „Päckchen“ verdient, genannt. Da kann die Gegenwindlerin die Gelegenheit nutzen, sich über Paketzustellung, Ursula von der Leyen und noch so einiges auszulassen, was ihr gerade durch den Kopf geht.

Werner Ahrens nutzte die Gelegenheit von Wolfgang Burkerts Besuch bei der ALI dazu, ihn zu fragen, ob er etwas über den Vergleich im Verfahren um die Kosten der Unterkunft (vgl. GW 257: „Letzte Chance“) berichten könne. Konnte er nicht. Ob Wilhelmshaven den Vergleichsvorschlag des Landessozialgerichts, den Anwalt Kroll angenommen und unterschrieben hat, auch akzeptieren wird, muss also noch abgewartet werden.

Am 1. April bringt die Wilhelmshavener Zeitung immer ein, zwei Aprilscherze. Am nächsten Tag klärt sie uns freundlicherweise immer darüber auf, welche Meldungen Enten waren. In diesem Jahr hat sie es am 02.04. versäumt, die Überschrift auf Seite 7 der Ausgabe vom Vortag „Bildungspaket ist angekommen“ als Aprilscherz zu outen. Im „Neuen Deutschland“ vom 19. April hieß der Leitartikel „Bildungspaket ohne Empfänger“, und das traf schon eher zu. Bis Mitte April hatten nur etwa 2 % der Berechtigten Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. Burkert berichtete bei der ALI von 120 Anträgen (bei ca. 5000 betroffenen Kindern), was rekordverdächtigen 2,4 % entspricht.

In dem o.g. ND-Artikel heißt es u.a.: „Pakete bekam man früher zugeschickt, und zwar von denen, die sie schnürten. Bei Bankenrettungspaketen ist das heute noch so, nicht aber beim Bildungspaket.“ Das muss man erst beantragen. Und jetzt keift die Ulla, die nach Inge Meysels Tod um deren Titel „Mutter der Nation“ bemüht ist, rum: „Wer einen Hartz IV-Antrag ausfüllen kann, kann auch diesen Antrag stellen.“ Sie kann schon ganz schön kiebig sein, die Ulla.

Manchmal haben bestellte (beantragte) Pakete unvorhergesehene Folgekosten. Da lässt du dir eine DVD über Haie schenken, und auf einmal, wenn du mangels sorgfältiger Lektüre des Begleitbriefes nicht schnell eine „Keine weiteren Sendungen“-Postkarte geschickt hast, hast du ein Abo für ein teures Sammelwerk über tierische Räuber. Und wenn du die 10 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für deinen Sohn beantragst, damit er in einen Fußballverein kann, ist er auf einmal so gut beim Kicken, dass er zu Turnieren fahren soll und Reisekosten über Reisekosten verursacht. Da überlegst du dir, ob du ihn nicht lieber bei der Musikschule zum Flöten angemeldet hättest, denn eine alte Blockflöte findest du auf dem Dachboden bestimmt.

Mal ohne Flachs: Das ganze „Paket“ ist eine Ohrfeige sowohl für die Millionen Kinder, die mit Kleinkram abgespeist werden, als auch für das Bundesverfassungsgericht, das im Februar 2010 bestimmt etwas Würdigeres im Sinn hatte, als es dem Gesetzgeber die Novelle von Hartz IV auferlegte.

Apropos Würde: In der Ausgabe vom 24. Februar 2011 kündigte „der Freitag“ das Wochenthema „Grundeinkommen“ mit den Worten an: „Hartz IV sichert nur unwürdige Zustände. Dabei gibt es eine Alternative: das Grundeinkommen“. Aber okay – bis wir soweit sind, wird es noch etwas dauern, und bis dahin müssen die Betroffenen wohl noch oft die Zähne zusammenbeißen.

Eine wichtige Möglichkeit, dass beim Zähnezusammenbeißen etwas Gescheites herauskommt, nannte Ernst Taux (mal wieder) auf der ALI-Versammlung: Er rief die HilfeempfängerInnen nach Hartz IV zum wiederholten Mal dazu auf, Quittungen und Belege für den Schulbedarf, der im Lauf eines Schuljahrs anfällt, zu sammeln und damit die Übernahme der tatsächlichen Schulkosten beim Job-Center zu beantragen. Das kann sie natürlich nicht bewilligen, denn das Gesetz sieht für diesen Zweck eben nur die (nach der Novelle jetzt gesplitteten) 100 Euro pro Schuljahr vor. Es wird also einen ablehnenden Bescheid schicken, gegen den man Widerspruch einlegen soll. Und gegen den Widerspruchsbescheid, den das Job-Center erteilen wird, klagt man beim Sozialgericht.

Diejenigen, die diese Mühe auf sich nehmen, werden so schnell nichts davon haben. Doch dies ist zusammen mit anderen Maßnahmen ein Weg, dieses unwürdige Gesetz irgendwann mal zu Fall zu bringen.

Auf einen anderen Gedanken brachte der Plagiator Guttenberg die Gegenwindlerin: Grausige Politiker werden ja nicht gefeuert; sie werden zum Rücktritt getrieben. Z.B. durch den Nachweis, dass sie bei der Doktorarbeit gemogelt haben. Die Ulla hat auch einen Doktortitel. Vielleicht liest ja mal jemand ihre Dissertation…

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