Arbeitsloseninitiative
Jun 071994
 

Arbeitslose initiativ

Seit einem Jahr besteht die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven-Friesland

(ef/noa) Vor einem Jahr war das „Sparpaket 94“ Anlaß zur Gründung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven-Friesland – wir berichteten im GEGENWIND 117 von den ersten Aktionen dieses Kreises. Die Befristung des Arbeitslosenhilfebezugs auf zwei Jahre konnte abgewendet werden – ein großer Erfolg, wie damals der Leiter des Arbeitsamtes, Dr. Lienau, der Initiative bestätigte.

„Geht das schon wieder los? “ war die Reaktion von Günter Kiesewetter auf die Meldung im Jeverschen Wochenblatt vom 27.5., dass in Regierungskreisen diese Sparmaßnahme nun für die Zeit ab 1996 geplant ist. Rund vier Milliarden DM will man damit einsparen – für die Arbeitsloseninitiative ein Anlaß, ihre Forderungen zu bekräftigen.
Seit ihrer Gründung versucht die Initiative, die Interessen Arbeitsloser öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Dazu gehören nicht nur Leserbriefe und Flugblätter, dazu gehört auch, die Forderungen dieses immer größer werdenden Teils der Bevölkerung politisch durchzusetzen.
Im Juni 1993 trommelte ein ehemaliger Olympianer per Telefonkette die ersten 40 Arbeitlosen zusammen, um gemeinsam gegen den Sparplan zu protestieren; im September übergaben 150 Mitglieder und SympathisantInnen die in wenigen Wochen gesammelten 2600 Unterschriften dem Staatssekretär im Sozialministerium in Bonn; eine Woche später füllte die Gruppe das Pumpwerk mit einer Informationsveranstaltung, bei der Politiker aller Parteien Rede und Antwort standen.
Zum Weltspartag (!) am 29. Oktober demonstrierte die Initiative zusammen mit anderen Arbeitslosenvereinigungen unter dem Motto „Nicht sparen bei den Armen, sondern streichen bei den Reichen“ in Oldenburg.
Im Dezember wurde die Gruppe zum Sozialpolitischen Forum der SPD in die Stadthalle eingeladen, danach folgten eine Audienz beim Oberbürgermeister und ein Treffen mit den Ratsfraktionen; weitere Treffen sind geplant. Gegenwärtig verhandelt man mit der Stadt darüber, den Sozialpaß, der die verbilligte Nutzung städtischer Einrichtungen für sozial Schwache ermöglicht, unabhängig von der Höhe der Arbeitslosenhilfe allen Arbeitslosen zu geben. Weiter erhofft man sich auch finanzielle Hilfe von der Kommune. Gegenwärtig wird die Arbeitsloseninitiative nur vom DGB unterstützt, der ihr einen Raum und Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.
Über die zwei festen wöchentlichen Termine hinaus (siehe Kasten) besteht nach telefonischer Absprache jederzeit die Möglichkeit, sich über Fragen des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe usw. beraten zu lassen . Dieses Angebot wird auch gut genutzt, wobei die anfängliche Befürchtung, nur Gewerkschaftsmitglieder würden den Weg zum DGB-Haus finden, sich zum Glück nicht bestätigte. An die 100 Personen pro Monat nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Dadurch wird das Arbeitsamt ein wenig entlastet, das bekanntlich mit Personal nicht übertrieben gut bestückt ist.
Diese Beratungsarbeit erfordert natürlich eingehende Kenntnisse, die sich die ehrenamtlich tätigen Aktiven der Initiative in Schulungen und im Selbststudium aneignen. „Wir arbeiten daran, Experten zu werden“, so Werner Ahrens, und um der Arbeit auch eine solide rechtliche und finanzielle Basis zu verschaffen, steht die Gründung eines eingetragenen Vereins an . Erst dann können Fördermittel von der Bundesanstalt für Arbeit und vom Niedersächsischen Sozialministerium beantragt werden.

Einsparungen

6000 Stellen sollen bei den Arbeitsämtern eingespart werden. Am härtesten wird es die Arbeitsämter in den Bezirken mit höchster Arbeitslosigkeit treffen. Das liegt an der Berechnungsgrundlage, nach der die einzelnen Ämter ihr Personal bewilligt bekommen: Die Anzahl der Stellen richtet sich nach der Anzahl der vermittelten Arbeitslosen.
Es ist zu befürchten, daß die Ausdünnung der Arbeitsämter die privaten Arbeitsvermittler stärken wird.

Die Arbeitsloseninitiative ist eine Vereinigung von unabhängigen Arbeitslosen.
Sie informiert über die je aktuellen Leistungen bei Arbeitslosigkeit und berät

dienstags von 8.00 bis 15.00 Uhr und
donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und
von 16.30 bis 18.30 Uhr
im Gewerkschaftshaus, Kieler Straße 63.
Sie ist unter der Telefonnummer 2 16 41 zu erreichen.

Seit dem 1. Januar gibt es nicht mehr zwei, sondern drei“ Sorten“ von Arbeitslosen. Bisher bezog man entweder Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
Nun wurde eine neue Kategorie eingeführt. Wer 150 Tage gearbeitet bat, bekommt die „originäre“ Arbeitslosenhilfe, die im Unterschied zur Anschlußarbeitlosenhilfe nicht bis zum Rentenalter, sondern maximal ein Jahr lang gewährt wird. Im Falle einer zweiten Sperrfrist während des Bezugs der originären Arbeitslosenhilfe entsteht ein neuer Anspruch erst durch 240 Tage versicherungspflichtiger Tätigkeit. Unterbrechungen durch Krankheit von über einem Jahr Dauer oder Einstieg in die Selbständigkeit lassen den . Anspruch ganz verfallen; dann kann nur noch Sozialhilfe beantragt werden.
Diese“ Alhi-Rutsche“ soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung ab 1996 auch für die BezieherInnen der Anschlußarbeitslosenhilfe „geschmiert“ werden.

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