Arbeitsloseninitiative
Mrz 162005
 

Kommt bald das große Umziehen?

(noa) Die Monatsversammlung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland am 8. Februar beschäftigte sich eingehend mit dem Thema „Kosten einer angemessenen Unterkunft“. Während die Höhe des Alg II gesetzlich festgelegt ist, werden die Wohnkosten von Kommune zu Kommune unterschiedlich bewilligt. Hier liegt Potenzial für Schwierigkeiten, Ablehnungen, Widersprüche…

258 Euro billigt die Stadt Wilhelmshaven einem allein lebenden Arbeitslosen an Miete inkl. Nebenkosten zu (im Kreis Friesland sind es übrigens 280 Euro), und Werner Ahrens berichtete, dass er in den letzten Wochen sehr aufmerksam die Mietangebote in der Zeitung studiert und nur eine einzige Wohnung gefunden hat, die mit 190 Euro (ohne Nebenkosten) wohl in voller Höhe beim Job-Center durchgehen würde.
Als Sozialberater der ALI hat Werner in den letzten Wochen zahlreiche Alg II-Bescheide zu Gesicht bekommen, und in sehr vielen dieser Bescheide wurden die KdU (Kosten der Unterkunft) zu niedrig bewilligt. Außerdem wurden viele Alg II-Anträge nicht für 6 Monate, sondern für kürzere Zeiträume beschieden, so dass die Betroffenen nicht wissen, ob die Schonzeit vielleicht schon im März, April oder Mai endet und sie umziehen müssen.
Überdies haben viele Alg II-EmpfängerInnen formlose Schreiben bekommen, in denen sie aufgefordert werden, ihre Miete zu senken, sei es durch Gespräche mit ihrem Vermieter, sei es durch Untervermietung. Es ist wohl kaum damit zu rechnen, dass ein privater Vermieter seine Mietforderung senkt, nur weil ein erwerbsloser Mieter ihm sagt, dass sie teurer ist, als die Stadt zu zahlen bereit ist. Und eine „zu teure“ Wohnung ist halt auch nicht automatisch so geschnitten, dass man untervermieten kann. Da bleibt dann auch nur der Umzug in eine billigere Bleibe, will man der Aufforderung nachkommen, die KdU zu senken.
Dass Eberhard Menzel auf der Januar-Versammlung betont hatte, er sei auf keinen Fall dafür, dass Arbeitslose aus ihrem gewohnten Wohnumfeld gerissen werden, wird denen, deren Miete „zu hoch“ ist, nichts nützen – wenn überhaupt, wird Menzel in konkreten Einzelfällen seinen Einfluss geltend machen. Dass er dem Job-Center eine generelle Anweisung gibt, auch Mieten über 258 Euro in voller Höhe zu zahlen, steht nicht zu erwarten – außerdem hätte Wilhelmshaven einen höheren Betrag angesetzt, wenn man hier bereit wäre, den zu tragen.
Und so ist auch die Schonzeit für die Beschäftigten des Job-Centers vorbei, wenn die BesucherInnen der Veranstaltung und alle ihre Bekannten dem Rat der ALI folgen und einen von zwei möglichen Anträgen stellen: Alle, deren Bescheid eine kürzere Gültigkeitsdauer als 6 Monate hat, sollen, so forderte Werner Ahrens sie auf, die Übernahme der vollen Wohnkosten für 6 Monate fordern. Und alle, die zur Senkung ihrer Miete aufgefordert wurden, sollen einen Antrag auf Erstattung der Umzugskosten stellen. Wenn man alles bedenkt und ordentlich auflistet, von den Inseraten über die Renovierung der alten und ggf. der neuen Wohnung, eventueller Doppelmieten, weil die Kündigungsfrist für die alte nicht immer mit dem Einzugstermin in die neue Wohnung übereinstimmt, Ersatz von beim Umzug beschädigtem Hausrat bis hin zum Umzugswagen, dann kommen da schnell um die 3000 Euro zusammen, und dann überlegt die Behörde sich vielleicht doch, dass es billiger kommt, eine etwas höhere Miete zu zahlen, statt jede Menge Umzüge zu finanzieren.
Ob jemand den einen oder den anderen Antrag stellt, wichtig ist, darauf wies Werner Ahrens hin, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu verlangen. Die formlosen Aufforderungen zur Senkung der KdU sind nämlich nur Aufforderungen – sie enthalten keine Rechtsmittelbelehrung.
Die Alg II-Empfänger bekommen 49 Euro über den Sozialhilfesatz hinaus. Diese 49 Euro sind der Durchschnitt aller früher an Sozialhilfeempfänger gezahlten einmaligen Leistungen. Diese einmaligen Leistungen entfallen für die BezieherInnen von Alg II, und sie sollen monatlich 49 Euro sparen, um auf die Wechselfälle des Lebens (kaputte Waschmaschine, Konfirmation des Kindes, Umzug usw.) vorbereitet zu sein. Dass niemand in zwei Monaten einen Umzug angespart haben kann, liegt auf der Hand, und so müsste die Stadt in den nächsten Monaten die Umzugskosten für alle diejenigen, denen sie nicht die volle Miete erstattet oder die sie zur Senkung ihrer KdU aufgefordert hat, tragen.
Die Hoffnung, dass die Stadt dann lieber die höhere Miete trägt, scheint berechtigt. Ein Versammlungsteilnehmer hat den Ombudsrat* in Berlin angerufen und dort erfahren, dass die Job-Center bei älteren Arbeitslosen eine höhere Miete tragen können, wenn der finanzielle Aufwand für den Umzug höher wäre als die Differenz zwischen den tatsächlichen und der zunächst bewilligten KdU – Anträge wie von der ALI vorgeschlagen könnten also erfolgversprechend sein.
„Bis jetzt haben wir uns den Kopf zerbrochen und schlaflose Nächte gehabt – lasst uns dafür sorgen, dass jetzt die anderen die schlaflosen Nächte haben!“, kommentierte ALI-Vorsitzender Günther Kraemmer diesen Vorschlag. Wilhelmshaven hat keinen Mietspiegel. Es ist also so ohne weiteres nicht möglich zu ermitteln, wie hoch die tatsächlichen Mieten liegen. Die private Recherche, die Werner Ahrens im Anzeigenteil der „WZ“ in den letzten Wochen angestellt hat, gibt zwar Hinweise, ist aber nicht unbedingt beweiskräftig. Das stellte sich durch den Redebeitrag eines Teilnehmers heraus. Er ist schon rechtzeitig im letzten Jahr umgezogen, und zwar von einer Jade-Wohnung in eine andere. Und bei dieser Gelegenheit hat er erfahren, dass die Wohnungsbaugesellschaft Jade tatsächlich ausreichend Wohnungen zum „angemessenen“ Mietzins hat. 257 Euro für 45 Quadratmeter im Stadtnorden, solche Wohnungen zählen zum „Altbestand“ der Wobau Jade. Die sind natürlich nicht so schön, sie sind nicht modernisiert, aber es gibt sie. Wenn nun allerdings alle arbeitslosen Jade-Mieter in eine kleinere, billigere Jade-Wohnung umziehen, vergrößert sich der auf Quadratmeter bezogene Leerstand der Jade beträchtlich, was ja nicht in ihrem Interesse liegen kann. Und sie hat auch nicht umsonst in den letzten Jahren viele Wohnungen modernisiert.
Ein anderer Versammlungsteilnehmer berichtete, dass auch er schon umgezogen ist. Wahrscheinlich war er da etwas voreilig. Er hat jetzt eine „angemessene“ Miete, zahlt aber trotzdem mehr als vorher. Die neue Wohnung ist nämlich so schlecht isoliert, dass die Heizkosten unverhältnismäßig hoch sind. Und die werden auch nicht in tatsächlicher Höhe bezahlt, sondern es gibt Höchstbeträge, und Wilhelmshaven zahlt nur 51 Euro Heizkosten für eine Einzelperson.
„Die Kommune muss zur Erstellung eines Mietspiegels gezwungen werden“, forderte ein Versammlungsteilnehmer. Vielleicht erreichen die Alg II-Bezieher mit massenhaften Anträgen auf Umzugskosten ja vielleicht wenigstens das.


*Der Ombudsrat für Hartz IV-Betroffene ist montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar unter 0800-4400550. Wer lieber schreibt, schreibt an Postfach 040140 in 10061 Berlin.

 

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