Arbeitsloseninitiative
Mrz 012006
 

Anfrage an den Rat

Die Arbeitsloseninitiative berät und unterstützt seit dem Inkrafttreten von Hartz IV zum 1.1.2005 zahlreiche Langzeitarbeitslose in Fragen der Kosten der Unterkunft.

Vor einiger Zeit hat die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen Stadt Wilhelmshaven und Arbeitsagentur als Träger des Job-Centers, offenbar als Antwort auf drastisch steigende Energiepreise, die Heizkostenpauschale, die sie den EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II zahlt, um einige Euro erhöht, gleichzeitig aber auch die den Mietpreis, den sie diesem Personenkreis zugesteht, um dieselbe Summe gesenkt. Dies trifft jedenfalls auf allein wohnende Alg II-BezieherInnen zu. Erhielten sie zu. Für sie wurde die Heizkostenobergrenze von 51 und 57 Euro erhöht und gleichzeitig die Mietobergrenze von 258 auf 252 Euro gesenkt.
Um die (vorläufige) Rechtssprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen, derzufolge für die Miete die rechte Spalte der Wohngeldtabelle anzuwenden ist (was für eine Einzelperson 280 Euro Miete bedeutet), kümmert sich die ARGE Wilhelmshaven nicht, sondern scheint abzuwarten, ob das Urteil im endgültigen Verfahren dem Spruch des Eilverfahrens folgen wird oder nicht.
Die Arbeitsloseninitiative hat deshalb eine Anfrage an den Rat der Stadt Wilhelmshaven gerichtet, in der sie um Auskunft bittet, „1. in welcher Höhe die einzelnen Mietobergrenzen festgelegt worden sind, 2. mit welcher Methode (Vorgehensweise) die Mietobergrenze ermittelt worden ist, 3. in welchen Zeitabständen die Ermittlung erfolgt, 4. wann die letzte Ermittlung erfasst wurde und ab wann sie angewendet wird.“ Dieselben vier Fragen stellt die ALI dem Rat bezüglich der Heizkostenpauschale und bezüglich der Warmwasserzubereitungskosten. Vielleicht bringt es ja ein bisschen Bewegung in die Sache, wenn der Rat sich auch einmal mit diesen Fragen beschäftigt. (noa)

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top