Eine Antwort
bekam die Arbeitsloseninitiative auf ihr Schreiben an den Rat der Stadt bezüglich der Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II-Berechtigte.
Jetzt weiß sie: Die Mietobergrenzen in Wilhelmshaven (für 1 Person 252 Euro, für 2 Personen 316 Euro, für 3 Personen 372 Euro, für 4 Personen 472 Euro, für 5 Personen 575 Euro, für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft weitere 65 Euro) wurden auf reichlich schwindelige Art und Weise festgelegt. „In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Oldenburg findet seit Jahren eine regelmäßige Auswertung von Wohnungsanzeigen der Tagespresse sowie Abfragen bei den örtlichen Wohnungsbaugesellschaften statt. Parallel hierzu werden Auswertungen von Anträgen der Bereiche Wohngeldstelle und Grundsicherung durchgeführt.“ Ob dieses Verfahren wirklich geschickter ist als die Erstellung eines Mietspiegels? Sitzt da ein städtischer Beschäftigter täglich mit der „WZ“ am Schreibtisch und notiert die Miethöhen der Anzeigen, ruft er dann regelmäßig bei der Wohngeldstelle und beim Amt für Grundsicherung an? Offensichtlich ja. Denn: „Die Ermittlung wird laufend vorgenommen und in halbjährlichen Abständen ausgewertet. … Die letzte Anpassung bezüglich der Mietobergrenzen ist im September 2005 erfolgt.“ Aha. Seit dann also erhalten Einzelpersonen 6 Euro weniger als vordem.
Die Heizkostenpauschalen (für 1- und 2-Personen-Haushalte 61 Euro, für 3- und 4-Personen-Haushalte 80 Euro, für Haushalte ab 5 Personen 98 Euro) „werden bei entsprechenden Erhöhungen der Energieversorger angepasst. So hat es eine Erhöhung zum Oktober 2005 und eine weitere Erhöhung ab Februar 2006 gegeben.“
Und wie der Zufall es so will, kam bei der Oktober-Anpassung für Einzelpersonen genau der Betrag zur Erhöhung raus, um den man die Mietobergrenze gesenkt hat. Die kräftig gestiegenen Energiepreise sind also seither von den Betroffenen aus ihrem Regelsatz bestritten worden. Sie haben dann also weniger gegessen, weniger getrunken oder sonst was Notwendiges weniger getan. Weniger heizen konnten sie in diesem harten Winter eigentlich nicht.
Aus den Energiekosten werden die Kosten der Warmwasserbereitung rausgerechnet. „Ist der Warmwasseranteil in der Heizkostenabrechnung nicht extra ausgewiesen, werden die Regelleistungen um folgende Warmwasseranteile verringert“: Bei 345 Euro um 6,73 Euro, bei 311 Euro um 6,07, bei 276 um 5,38, bei 207 und 4,04 Euro. Diese Summen muss man also von den o.g. Heizkostenpauschalen abziehen. „Eine Anpassung ist erst wieder bei einer Veränderung der Regelsätze zu erwarten.“
„Ich hoffe, Ihrem Anliegen damit zunächst weitergeholfen zu haben“, schließt Herr Stoffers mit freundlichen Grüßen. Das hat er nicht, denn das Anliegen der Arbeitslosen wäre eigentlich eher, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und der Heizung erstattet zu bekommen. Aber jetzt weiß die ALI wenigstens Bescheid. (noa)
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