Antiport 2
Okt 272005
 

JadeWeserPort oder JadeWeserFort ??

Niedersächsische Landesregierung gibt auf – Voslapper Groden wird Vogelschutzgebiet

Nach langjähriger Verweigerung gegenüber einer EU-Forderung hat die Niedersächsische Landesregierung Ende September endlich beschlossen, den Voslapper Groden als Vogelschutzgebiet zu melden. Bereits im Dezember 2001 wurde die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, u.a. den Voslapper Groden mit einer Größe von 796 ha als Vogelschutzgebiet auszuweisen.

Diese Aufforderung wurde nach Hannover weitergeleitet. Aber selbst die Androhung eines Bußgeldes hat Niedersachsen bislang nicht zum Einlenken bewegen können. Ende September 2005 – nach knapp 4jähriger Weigerung – ist Niedersachsen der Forderung der EU nachgekommen.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Landesregierung auf die Planungen des JadeWeserPort?

Die Planer bei Stadt und JWP-Realisierungsgesellschaft müssen umdenken, da sie den Voslapper Groden nicht mehr in ihre Planung einbeziehen können, weder für hafenbezogenes Gewerbe (Ziel der Bauleitplanung der Stadt Wilhelmshaven), noch für die Bahnanbindung (Konzept der JWP-Realisierungsgesellschaft). Die Stadt wird ihre diesbezügliche Bauleitplanung aufgeben müssen, die Verkehrsplaner werden sich um eine andere Trasse kümmern müssen. Nur so kann den Belangen eines EU-Vogelschutzgebietes Rechnung getragen werden. Diese notwendigen Umplanungen werden eine erneute Planauslegung (Planänderungsverfahren) notwendig machen, wodurch zwangsläufig wieder mehrere Monate Verzögerungen eintreten. Dies zeigt wieder einmal, mit welch „heißer Nadel“ der JadeWeserPort, geradezu dilettantisch konzipiert wurde und mangelnde Sorgfalt nun zu erheblichen Verzögerungen führt.
Diese zeitlichen Verzögerungen werden zeigen, wie überflüssig der JWP ist, denn sowohl Hamburg als auch Bremerhaven bereiten sich zwischenzeitlich insgeheim auf die nächste große Containerschiffgeneration vor, die gemäß Planern des JWP aufgrund ihres Tiefgangs angeblich zukünftig nur noch nach Wilhelmshaven fahren können. Diese Annahme erweist sich als falsch.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Landesregierung auf die Planungen der Stadt Wilhelmshaven?

Die 56. Änderung des Wilhelmshavener Flächennutzungsplans geht im Voslapper Groden von falschen Voraussetzungen aus. Die Ausweisung als Industriegebiet ist rechtswidrig. Damit kann der Flächennutzungsplan so nicht mehr aufrechterhalten werden und muss grundlegend überarbeitet werden.
Das Strukturkonzept der Stadt Wilhelmshaven basiert auf der Änderung des Flächennutzungsplanes und ist somit in wesentlichen Teilen haltlos geworden. Aus diesem Konzept entwickeln sich verschiedene Bebauungspläne, die nun auf ihre Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden müssen.
Bereits heute ist sicher, dass der Bebauungsplan 210 (Voslapper Groden) rechtswidrig ist. Gerade auf dem Hafengroden und dem Voslapper Groden sollte die Industrieansiedlung des JadeWeserPort erfolgen. Hier sollten die Wertschöpfungsmöglichkeiten mit „Tausenden“ von Arbeitsplätzen entstehen. Ohne dieses Gebiet bleibt der JWP ein reiner Transshipment-Hafen ohne lokale Wertschöpfung. Insidern war ohnehin schon lange klar, dass mangels lokalem Transportaufkommen und suboptimalen Hinterlandverbindungen die Träume Wilhelmshavens zur Ansiedlung einer nennenswerten Zahl hafengebundener Firmen mit einer Vielzahl von Arbeitsplätzen zu einem unrealistischen Wunschtraum geworden ist.
Die Aufhebung des Bebauungsplans 76 – Naherholungsgebiet Geniusbank – ist voreilig erfolgt und war unter den neuen Rahmenbedingungen völlig unnötig. Die realen Einnahmequellen durch den Campingplatz und den Geniusstrand wurden im vorauseilenden Gehorsam für einen Traum geopfert. Hier sind bereits Arbeitsplätze vernichtet worden. Einnahmequellen aus dem touristischen Angebot im Stadtnorden wurden leichtfertig aufgegeben. Damit haben sich die Umsätze der Geschäftsleute im Stadtnorden z.T. drastisch reduziert.
Diese Entscheidungen der Stadt Wilhelmshaven sind getroffen oder eingeleitet worden, obwohl die Bürgerinitiative „Bürger gegen den JadeWeserPort“ rechtzeitig und umfassend auf die Wahrscheinlichkeit hingewiesen hat, dass der Voslapper Groden unter besonderem Schutz steht. Gleichzeitig haben wir die Stadt aufgefordert, alle Aktivitäten einzustellen, bis die endgültigen Entscheidungen der Europäischen Union und der Niedersächsischen Landesregierung getroffen worden sind. Nun hat die Stadt das Nachsehen, und wieder einmal wurden Steuergelder unnötig verplempert.
Die Bürgerinitiative wird die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplans 76 juristisch prüfen lassen. Gleichzeitig werden wir die Prüfung von „vorsätzlichen Planungsfehlern“ einleiten.

 

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