CVJM
Jun 022005
 

Das war’s!

Die Förderlehrgänge beim CVJM müssen schließen

(noa) „War’s das?“, fragten wir in der Ausgabe 204, nachdem die „WZ“ am 27.11.04 berichtet hatte, dass der CVJM Wilhelmshaven e.V. den noch 33 Beschäftigten „vorsorglich“ gekündigt hatte. Seit Ende April wissen wir: Ja, das war’s. Nach 40 Jahren läuft die Förderschule endgültig aus.

40 Jahre lang hatten „benachteiligte“ Jugendliche beim CVJM in einjährigen Lehrgängen schulisches Wissen aufpolieren und berufspraktische Grundkenntnisse erwerben können. Wie viele von ihnen durch diese besondere Förderung befähigt wurden, auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen, ist nicht bekannt, da nur einige Jahre lang entsprechende Erhebungen durchgeführt werden konnten. Dann wurde die Arbeitszeit im Förderlehrgang knapp: Statt bei Ehemaligen nachzufragen, was sie nach Abschluss ihres Lehrganges taten, musste der damalige Lehrgangsleiter Konzeption um Konzeption erstellen für Maßnahmen, die dann in den meisten Fällen doch an andere Anbieter vergeben wurden. Denn der Beginn des Niederganges des CVJM bestand darin, dass Lehrgangsplätze reduziert und eine Konkurrenz unter den Trägern erzeugt wurde, indem die Lehrgänge nicht mehr einfach so vergeben, sondern ausgeschrieben wurden.
Zehn Jahre lang kämpfte der CVJM weiter, um die Arbeitsplätze (zu guten Zeiten über 50 versicherungspflichtige Voll- und Teilzeitstellen) zu erhalten. Der Gegenwind hat über diese Bemühungen jeweils berichtet.
Am 26. April berichtete die „WZ“ nun: „Hartz IV hat die Zahl möglicher Schulabsolventen praktisch ins Nichts abstürzen lassen.“ Wie wir schon in der Ausgabe 204 berichtet haben, sieht Hartz IV keine Förderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Jugendlicher vor – diese Zielgruppe existiert gesetzlich einfach nicht mehr – und so kann der CVJM die im Herbst ausgesprochenen Kündigungen zum 30. Juni nicht zurücknehmen.
Der CVJM hat sich Gedanken über andere Möglichkeiten gemacht. Vorsitzender Günter Aufermann brachte die vorhandenen Gebäude an der westlichen Marktstraße als mögliches Jugendgästehaus ins Gespräch; Ausbildungsmaßnahmen, bei denen ein kleiner Teil der Angestellten weiterhin beschäftigt werden könnte, könnten diese Nutzungsmöglichkeit ergänzen. Aber: „Die ausscheidenden Mitarbeiter haben Anspruch auf nicht unerhebliche Abfindungen, die die Finanzkraft des CVJM deutlich übersteigen.“ Das Angebot auf Abfindungen, die etwa ein Viertel des Anspruches betragen, lehnen die Beschäftigten, die bald arbeitslos werden, ab. Laut „WZ“ besteht die Gefahr, dass sie, wenn sie Abfindungen in zustehender Höhe gerichtlich zu erstreiten versuchen, nicht nur die neuen Pläne des CVJM zunichte machen, sondern auch selber nicht so viel Geld bekommen, wie der CVJM ihnen anbietet.
Einen Tag nach diesem Bericht meldete die „WZ“ kurz und knapp, dass der CVJM am Vortage Insolvenz abgemeldet habe. „Die Insolvenz wäre nur dann abzuwenden gewesen, hätten alle diese ausscheidenden Mitarbeiter einem Vergleichsangebot im Zusammenhang mit einer zu zahlenden Abfindung zugestimmt.“ („WZ“, 27.05.05)
Es wäre schade, wenn die Pläne für ein Jugendgästehaus scheitern würden. Seitdem der „Seeräuber“ am Südstrand geschlossen werden musste, gibt es in Wilhelmshaven keine billige Übernachtungsmöglichkeit für Jugendliche mehr. Doch warum sollten ausgerechnet die CVJM-Beschäftigten, die jetzt arbeitslos werden, durch Verzicht auf Abfindungen dafür Sorge tragen, dass – vielleicht – wieder eine solche Möglichkeit geschaffen wird?

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