Völlig überlastet
ist nach wie vor das Sozialgericht Oldenburg, das für Wilhelmshavener Klageführende zuständig ist. Zwar bekommt es jetzt eine weitere Richterin, doch immer noch muss man bis zu einem halben Jahr warten, bis Eilanträge verhandelt werden. Erfreulich: Nur noch ein Richter ist der Meinung, dass in Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft nach Hartz IV die in der Wohngeldtabelle genannten Summen unterschritten werden dürften. Bekanntlich bewilligt das Job-Center Wilhelmshaven immer wieder zu geringe Mietkosten (bei Einzelpersonen 252 statt 280 €, bei 2 Personen 310 statt 345 €, bei mehr Personen 372 statt 410 €). Auch wenn man lange warten muss: Widerspruch und Klage lohnen sich. (noa)
Sorry, the comment form is closed at this time.