Verunglimpfung
Mrz. 052008
 

Ratten

Haben Sie am 26. Februar in der WZ, der NWZ oder dem JeWo den Kommentar „Schwere Hypothek“ von Rolf Seelheim, dem Chefredakteur der NWZ, gelesen? Herr W. hat ihn gelesen und findet, dass darin eine Partei und Ihre WählerInnen verunglimpft werden.

Seelheim hatte u.a. geschrieben: „Politiker wie Beck spielen den Rattenfängern am linken und rechten Rand des Spektrums in die Hände“, wobei mit den „Rattenfängern“ die PolitikerInnen der Partei Die Linke gemeint sind und mit Neonazis in einen Topf geworfen werden. Für Herrn W. ist damit der Straftatbestand des § 130 Abs. 2 Nr. 1 a) StGB erfüllt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Schriften, die … die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung … böswillig verächtlich gemacht werden, verbreitet.“
Nicht nur die Partei Die Linke, sondern auch ihre Sympathisanten und Wähler werden durch den Kommentar verunglimpft. Ratten gelten als gefährliche Schädlinge, die eliminiert werden müssen. Die so Beleidigten und Bedrohten „haben nicht das Recht, sich gewaltsam an Herrn Seelheim für die erlittene Schmähung zu rächen“; ihre Genugtuung ist „vielmehr Sache der staatlichen Strafrechtspflege“. Und deshalb hat Herr W. am 27. Februar bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Herrn Seelheim erstattet. (noa)

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