JadeWeserPort 1
Apr 232008
 

Was läuft am JWP?

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die Eilanträge von 54 Klägern sowie des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Baus des JadeWeserPorts (JWP) abgewiesen.

In seinem Beschluss moniert das OVG allerdings, dass die schädlichen Auswirkungen der Gleisanbindung des Container-Terminals auf das europäische Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden Süd“ nicht ausreichend berücksichtigt seien. In dem Planfeststellungsbeschluss muss nun doch entlang der Schienenstrecke der Bau einer Lärmschutzwand – ohne Wenn und Aber – festgelegt werden. Dies hatte die JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest als zuständiger Genehmigungsbehörde als Änderungsantrag eingereicht, nachdem das Land Niedersachsen auf Betreiben der Naturschutzverbände von der EU dazu gezwungen worden war, das Gebiet als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die Schallschutzwand wird die niedersächsischen Steuerzahler ca. fünf Mio. Euro kosten.
Auf die betroffenen Kläger sieht der OVG-Senat allerdings keine unzumutbaren Belastungen zukommen. Dabei stützt er sich in seiner Begründung weitgehend auf die von der JWP- Realisierungsgesellschaft bezahlten Gutachten.
Mit einem Großteil der Einwendungen hat sich das OVG erst gar nicht befasst:
So wurde den Klägern z.B. das Recht abgesprochen, die Erforderlichkeit des JWP, seine Standortwahl und seine Verkehrsanbindung überprüfen zu lassen.
Dem LBU wurde somit das Recht beschnitten, im Rahmen der Vertretung naturschutzrechtlicher Belange die Erforderlichkeit des umweltschädigenden Projekts zu prüfen. Dieser Beschluss ist zwar unanfechtbar und bringt die Hafenlobby unbestritten ihrem Ziel ein bedeutendes Stück näher.
Doch es laufen weitere Klagen gegen das Vorhaben: die LBU-Klage gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Sandentnahme sowie die Privatklagen gegen die durch den Bau und Betrieb des JWP verursachten Belastungen. (jm)

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