Lärmbelästigung
Jul 072008
 

Mit dem Kopf unterm Arm vor Gericht?

Ein Voslapper Bürger hat ein Eilverfahren zwecks Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Stadt Wilhelmshaven angestrengt. Er wohnt in einem als reines Wohngebiet eingestuften Teil Voslapps, in dem die Lärmgrenzwerte jetzt schon überschritten werden.

Er wirft der Stadt vor, ihre städtebauliche Planung durch die Summierung von Gewerbe- und Verkehrslärm nicht bewältigt zu haben und ihn dadurch zu schädigen. Der vom Rat der Stadt Wilhelmshaven verabschiedete Bebauungsplan Rüstersieler Groden Nord, in dessen Folge weiterer Lärm durch zusätzliche Hafen- und Kraftwerksbetriebe, Massenschüttgutlager und Verkehrstrassen erzeugt würde, sei daher fehlerhaft.
Die Stadt Wilhelmshaven vertritt dagegen die Ansicht, dass die summierende Betrachtung sämtlicher Lärmquellen hier rechtlich nicht geboten ist. Weiter trägt die Stadt dem OVG vor: „Eine Betrachtung der aus unterschiedlichen Lärmquellen entstehenden Gesamtbelastung ist lediglich dann geboten, wenn diese den Grad erreicht, ab dem eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.“
Und die Stadt fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung darüber hinaus durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 09.05.2001 (Fall Korallenring) bestärkt.
Auszug:
„Ist der Standort schon durch Belästigungen in einer bestimmten Weise vorgeprägt, so vermindern sich entsprechend die Anforderungen des Rücksichtnahmegebots. Im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht zumutbar wären.“ Wenn die Stadt sich mit dieser Rechtsauslegung beim OVG durchsetzen sollte, dann sollten fortan die Gerichtsverhandlungen nur noch auf der Intensivstation durchgeführt werden. (jm)

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