Vorzeitiger Baubeginn
Zwei Genehmigungen wurden der Firma Electrabel bereits für den vorzeitigen Baubeginn des Kohlekraftwerks auf dem Rüstersieler Groden erteilt.
Die immissionsschutzrechtliche stammt vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, und die wasserrechtliche erlaubt die Einleitung von Grund- und Oberflächenwasser in die Jade zwecks Trockenhaltung der auszubaggernden Baugruben. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.
Mit den Erdarbeiten (Bodenverbesserungsmaßnahmen, die Errichtung von Straßen, Rammarbeiten sowie die Bergung und Beseitigung von Kampfmitteln) wurde jedoch schon begonnen. Das ist rechtlich auch erlaubt, obwohl den Einwendern ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird. Das hat aber keine aufschiebende Wirkung. Es ist nur eine gesetzliche Hürde, die übersprungen werden muss, falls ein Einwender beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellt. Einen Widerspruch kann sich der klageberechtigte Einwender also sparen. Es sei denn, es ist jemand materiell dazu in der Lage, Klage gegen den vorzeitigen Beginn zu erheben. Und selbst wenn derjenige die Kraft dazu hat, dann weiß er immer noch nicht, wie viel Zeit verstreicht, bis sich das Gericht seiner Klage annimmt. (jm)
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