Offener Brief der Kaiserlichen KanalarbeiterInnen zur
Sitzung des Rates am Mittwoch, 16. März 2011
TOP: Mischwassereinleitungen in den Jadebusen
Sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren,
nach 5 Jahren verzeichnet unsere Bürgerinitiative der „Kaiserlichen KanalarbeiterInnen“ nun immerhin den Erfolg, dass Rat und Verwaltung sich entschlossen zeigen, die unhaltbaren Zustände am einzigen maritimen Badestrand der Stadt Wilhelmshaven zu verändern, wenn auch leider noch immer nicht zu beenden.
Allerdings ist verbunden mit der o.g. Beschlussfassung eine Gebührenerhöhung für die Bürger von vorerst 26 Cent je m3 Wasser, bezogen auf die genannte Investition von 13 Mio. Euro. Gleichzeitig soll mit der Beschlussfassung auch über die bereits vorgeplante weitere Investition von 5 Mio. Euro entschieden werden, woraus sich eine weitere Gebührenerhöhung für die Bürger von 10 Cent ergeben würde.
Die Bürgerinitiative der Kaiserlichen KanalarbeiterInnen möchte Sie auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen, bevor Sie Ihr Votum fällen:
Nach einem von den WEB in Auftrag gegebenen Gutachten der „Partnerschaft GKMP“, Bremen vom 10.1.2008 ist es zweifelhaft, ob diese Kosten überhaupt auf die Gebührenzahler umlegbar sind.
In dem Gutachten heißt es auf Seite 8 [Zitat]: …
In einem gebührenrechtlichen Gerichtsverfahren müssten die aufgeführten Gründe durch „harte Fakten“ – also z. B. entsprechende Messergebnisse – belegt werden können. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation auch der heutigen Situation vor Beginn der geplanten Maßnahmen, um diese nach Durchführung der Maßnahmen der verbesserten Situation gegenüber stellen zu können.
Messergebnisse aus Proben, die gezielt während und nach den Einleitungen im Bereich der Schwimmzone entnommen werden müssten, wie von den Kaiserlichen KanalarbeiterInnen seit 5 Jahren gefordert, liegen jedoch nicht vor, schon mal gar nicht vor Beginn der Maßnahmen.
Im Gegenteil zeigen Zufallsbeprobungen zumeist gute bis ausgezeichnete Wasserqualitäten [dass zeitlich und lokal von den Einleitungen unabhängige Probenahmen logischerweise solche Werte erbringen, wurde von den Kaiserlichen KanalarbeiterInnen wiederholt begründet]. Es wird somit in einem gebührenrechtlichen Gerichtsverfahren schwierig werden, zu belegen, dass eine bereits ausgezeichnete Wasserqualität durch die Maßnahmen noch weiter verbessert würde – und nur dieser Nachweis würde laut GMK-Gutachten die Gebührenerhöhung rechtfertigen.
Wie heißt es doch so schön in dem Satz von Mahatma Gandhi:
„Zuerst ignorieren sie dich,
dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich
und dann gewinnst du“!
Die Kaiserlichen KanalarbeiterInnen freuen sich, dass dieser Satz auch in ihrem Falle zutrifft und werden ihm weiterhin folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Kaiserlichen KanalarbeiterInnen
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