Die PARTEI: Ratssitzungen Online
Apr 162021
 

„Ratssitzungen Online nur ohne Leine“
Pressemitteilung von Die PARTEI Wilhelmshaven und Ratsmitglied Andreas Tönjes
Nach Meinung des Ratherrn Tönjes verbreiten derzeit, wohl in völliger Unkenntnis der Rechtslage, die CDU Wilhelmshaven und die im neuen Sponsoren-Trikot auflaufende WBV, jetzt WIN@WBV, euphorische Pressemitteilungen und Statements zum Thema Online-Ratssitzungen, „als wenn ihnen dort in letzter Sekunde ein Siegtor gelungen wäre“. Anders können sich der Kreisverband Wilhelmshaven
der PARTEI und dessen Ratsmitglied Andreas Tönjes das jetzige Auftreten nicht erklären. „Der von der Ratsgruppe CDU/WBV eingebrachte Änderungs- und Prüfauftrag, der auch von der SPD-Fraktion mitgetragen wurde, ist dabei eine überflüssige Nebelkerze kurz vor Ende der Spielzeit, allein um vom mangelnden Spielvermögen der aufgestellten Mannschaft abzulenken“ erklärt der Ratsvertreter weiter.
Mit Beginn der Legislaturperiode 2016 hatten sich bisher nur die kleineren Parteien wie z.B. die FDP sowie die Grünen, UWG, BASU und Die PARTEI, die sich zur Ratsgruppe Grün-Unabhängig-Sozial (GUS) zusammengeschlossen haben, für die erforderliche Änderung der Hauptsatzung der Stadt eingesetzt und dies auch immer wieder beantragt. „Die angebliche 180° Wendung von CDU/WBV
und SPD im Rat hat, kurz vor der Kommunalwahl im September, doch nur den Zweck, den Wählern Sand in die Augen zu streuen“, ist sich Tönjes sicher. Dies würde nach seiner Auffassung auch die Wortwahl des Änderungsantrages ganz klar zeigen. „Offensichtlich möchten die Gruppen lieber ein Staatsfernsehen etablieren, als die freien Medienvertreter ihre Aufgabe machen zu lassen. Keinesfalls
darf die Stadtverwaltung Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen, wie es die CDU/WBV aber gerne hätte.“ Dies wäre nach Auffassung von Ratsmitglied Tönjes ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit und dem aus Artikel 5 Grundgesetz abgeleiteten Grundsatz der Staatsferne der Medien.
Für Tönjes ist es klar geregelt, dass es den Medienvertretern überlassen bleiben muss, wie sie über die Ratssitzungen berichten, denn diese müssten letztendlich auch für die Kosten aufkommen, denn Haushaltsmittel sind hierfür im aktuellen Haushalt auch nicht eingestellt. Vergleichbar wäre dies für Tönjes mit einer Verpflichtung der Medienvertreter, wortwörtlich von den Ratssitzungen berichten zu
müssen. So wäre es für ihn aber denkbar, dass die Medienvertreter gemeinsam mit der Stadt einen Dienstleister mit der Übertragung beauftragen, entsprechend der ihnen zuerkannten Aufgaben. Eine Übertragung bzw. Bereitstellung der Aufnahmen der Ratssitzungen kann für den Rat und die Verwaltung nur im Rahmen der Dokumentation und Transparenz erfolgen, sonst könnte dies ggf. einen
Unterlassungsanspruch der Medien begründen. Eine Vermischung dieser beiden unterschiedlichen Aufgaben kann es deshalb nicht für ihn geben und wird auch nicht durch die Hauptsatzung geregelt werden können, ist sich der Ratherr sicher, der hier nur eine vertragliche Vereinbarung für möglich hält.

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