Bürgerentscheid abwenden?
Mrz 102021
 

Wird es in der Sitzung des Rates am 24.03.2021 einen Beschluss gegen eine Stadthalle am Banter See geben?

In der Sitzung des Rates vom 17.02.2021 stellte der Leiter des Wahlamtes, Herr Heumann, das Ergebnis der Einwohnerbefragung zum Standort einer neuen Stadthalle vor. Danach hat sich eine große Mehrheit gegen den Standort Banter See ausgesprochen.

In den Ausgaben der Wilhelmshavener Zeitung vom 10.,11. und 12.02.2021 nahmen bereits einige der im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen Stellung zu diesem Ergebnis. So sprachen sich SPD und CDU/WBV für einen gemeinsamen Antrag in der Märzsitzung des Rates aus, mit dem der Banter-See-Park als Standort ausgeschlossen werden und stattdessen die Standorte Friedenstraße bzw. Grenzstraße geprüft und Kosten ermittelt werden sollen.

Nach Ansicht der UWG sei die Entscheidung der Einwohner absolut richtig, während die FDP, durch deren Initiative die Thematik 2019 glücklicherweise überhaupt in öffentlicher Sitzung behandelt wurde, nunmehr bemängelt, dass man jetzt zwar weiß, dass der Standort Banter See abgelehnt wird, aber lediglich externe Kosten in Höhe von ca. 61.000,00 € plus ca. 900 interne Arbeitsstunden entstanden sind, aber kein klares Ergebnis besteht und man damit wieder am Anfang sei. Die FDP befürwortet einen Neubau am Standort der ehemaligen Südzentrale. Sieht man nun allerdings in das Ratsinformationssystem (RIS) und weiß, dass Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes spätestens 2 Wochen vor der jeweiligen Ratssitzung (24.03.2021) beim
Oberbürgermeister eingegangen sein müssen und diese dann möglichst kurzfristig auch im RIS eingestellt werden sollten, sieht es z. Zt. so aus, dass lediglich die GUS einen entsprechenden Antrag gestellt hat, während die CDU/WBV lediglich einen Prüfauftrag an die Stadtverwaltung zu den Standorten Friedenstraße bzw. Grenzstraße beschlossen haben möchte, sich jedoch nicht für eine eindeutige Ablehnung des Standortes Banter See ausspricht.

Nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates können nach 6 Monaten Anträge auf Aufhebung oder Änderung früherer Beschlüsse gestellt werden. Das Ergebnis eines erfolgreichen Bürgerentscheids kann allerdings vor Ablauf von 2 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, wenn der Rat ihn beantragt. Sollte es also vor einem Bürgerentscheid zu einem Beschluss des Rates kommen, der gem. § 32 Abs 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) „vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens ergeht, sieht die Bürgerinitiative die Gefahr, dass dieser Beschluss nur 6 Monate Gültigkeit haben könnte. Aufgrund der über 9.000 eingereichten Unterschriften gegen eine Stadthalle am Banter See geht die Bürgerinitiative davon aus, dass auch der Bürgerentscheid die notwendige Stimmenzahl erreichen würde, um eine Stadthalle am Banter See zu verhindern.

Da bereits die unverbindliche Einwohnerbefragung des Rates rd. 100.000 € gekostet hat, würde die Bürgerinitiative, die bisher sämtliche Kosten aus eigenen bzw. gespendeten Mitteln getragen hat, mit Blick auf die Haushaltssituation es durchaus befürworten, wenn ein solcher Bürgerentscheid durch einen Beschluss des Rates abgewendet werden könnte.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens, Martin Burkhart, Elke Graf-Tobeck und Evelyn Klibert, würden sich daher zum Wohle der Stadt wünschen, dass sich die Ratsmitglieder in einem gemeinsamen Beschluss nicht nur gegen eine Stadthalle am Banter See aussprechen würden, sondern auch für dessen Gültigkeit für zwei Jahre.


Pressemitteilung vom 10. März 2021

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