Apr 091990
 

Naturfrevel

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wegen Verstoßes gegen das niedersächsische Naturschutzgesetz hat die Ortsgruppe Wilhelmshaven der „Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte-Weser-Ems“ (BSH) bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet.
Als Verantwortlichen dieses Naturfrevels benennt sie den Leiter des Niedersächsischen Hafenamtes, dessen Behörde das Ausheben eines dichten Netzes von tiefen Entwässerungsgräben im Rüstersieler Groden veranlaßt habe. (s. Gegenwind Nr.90) Diese, eine großflächige Biotopzerstörung auslösende Maßnahme, sei weder der unteren noch der oberen Naturschutzbehörde zur Kenntnis gebracht, geschweige denn von diesen genehmigt worden.
Der Coup habe offensichtlich vorsätzlich stattgefunden, um Fakten zu schaffen … Vorsorglich teilt die BSH-Ortsgruppe der Staatsanwaltschaft ihre Besorgnis mit, dass das Hafenamt im Voslapper Groden in gleicher Weise zuschlagen könnte, indem es auch die dortigen ökologisch wertvollen Biotope trockenlegen und damit zerstören würde.

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