Beta
Jan. 281991
 

Von Alpha bis Omega

Die Betreiber der Beta-Raffinerie hinken hinterher

(hk) Noch popeliger als das Beta-Zeichen an den Tanks der ehemaligen Mobil-Raffinerie ist das, was die Firma ihren Arbeitern anbietet. Wir gelangten in den Besitz eines Beta-Arbeitsvertrages, aus dem wir im Folgenden einige Passagen abdrucken.

Bei Beta ist man Sklave ; man darf nicht nebenbei tapezieren oder seinen Garten in Ordnung halten, denn

§ 2. Tätigkeit

  1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die während seiner Tätigkeit auf ihn/sie zukommenden Aufgaben gewissenhaft und nach bestem Vermögen so erfüllen, in jeder Hinsicht die Interessen der Firma zu wahren und seine/ihre ganze Arbeitskraft ausschliesslich dem Unternehmen zu widmen.

Doch zum tapezieren hat ein Beta-Miarbeiter auch gar keine Zeit. Während die Gewerkschaften langsam aber sicher Richtung 35-Stunden-Woche gehen, die normale Arbeitszeit unter 38 Stunden liegt , ist das bei Beta anders:

§ 3. Arbeitszeit

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40  Stunden wöchentlich.

Andererseits müßte ein bei Beta Beschäftigter einen lukrativen Nebenjob haben, um über die Runden zu kommen:

§ 4. Vergütung

  1. Der Arbeitnehmer erhält für seine/ihre vertragliche Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt von DM 2.676,–   Die Vergütung ist jeweils am letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Das ist ein Brutto-Stundenlohn von ca. 15.-DM. Der „normale“ Lohn z.B. bei MOBIL liegt bei 25.- bis 30.- DM pro Stunde. Netto müßte unser Kollege mit 1.700.-DM auskommen.
Aber, es – gibt ja nicht nur den Lohn. Nach 7 Jahren wird unser Freund ja sicherlich einen Batzen Geld bekommen – Vermögenswirksame Leistungen. Oder etwa nicht?

  1. Die Firma gewährt dem Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in der Fassung vom 19.1.1989 in Höhe von monatlich DM ___—-     –   dem Tarifvertrag der Niedersächsischen Chemische Industrie.

Doch eines ist gewiß: Er bekommt ein 13. Monatsgehalt :

§ 5. Weihnachtsgratifikation

  1. Die Firma gewährt dem Arbeitnehmer ein 13. Monatsgehalt (nachfolgend „die Gratifikation“), das im Monat November ausgezahlt wird.

Dieses Geld bekommt er allerdings nur, wenn die Beta-Oil es möchte:

  1. Der Arbeitnehmer erkennt an, daß die Gratifikation freiwillig gezahlt wird und hieraus auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst.

Da bleibt nur: ordentlich Überstunden machen. Doch wie wirkt sich das am Monatsende aus?

§ 6. Über- und Mehrarbeit

Durch die nach § 4. zu zahlende Bruttovergütung wird eine etwaige Über- oder Mehrarbeit des Arbeitnehmers abgegolten.

Da kann sich unser Kollege ja schon so richtig auf seinen Urlaub freuen. Weite Fahrten wird er sich wohl kaum leisten können, aber soviel Zeit hat er ja auch nicht:

§ 11. Urlaub

  1. Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 25  Kalendertagen. Der Ur·laub wird in Abstimmung mit der Firmenleitung festgelegt.

25 Kalendertage – da sind die Sams- und Sonntage mit drin. Also etwas mehr als 3 Wochen Jahresurlaub!

So kann der Kollege nur noch auf Realisierung des §14.1. hoffen:

§ 14. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65.  Lebensjahr vollendet

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