Leserbrief
Nov 021992
 

REHA-Klinik

Die gut recherchierten Fakten zur Ansiedlung der Reha-Klinik in Wilhelmshaven sind derart skurril kommentiert worden daß ich den Eindruck habe, der Verfasser schreibt realitätsfern. Vielleicht sollte aber auch nur der „kritische Ton“ des Gegenwindes gewahrt werden, obwohl dieses bei derart unproblematischen Ansiedlungen kaum möglich ist. Dazu ergänzende Fakten:

Richtig ist, daß für 127 Mitarbeiter, 220 Patienten und deren Besucher „nur“ 83 Parkplätze gebaut werden. Richtig ist aber auch, daß in Steinwurfnähe zur Reha-Klinik an der Gökerstraße dann endlich 80 weitere bisher fehl investierte Parkplätze einen Sinn bekommen und einer Nutzung zugeführt werden. Richtig ist ferner, dass die Mehrzahl der Patienten – wie üblich – nicht mit dem Auto kommt und erwähnenswert wäre gewesen, daß diese Klinik durch die Buslinie 1 im Kurzzeittakt gut bedient wird und bedient werden kann. Im übrigen vertritt der Gegenwind hier eine ähnliche Argumentation wie der „Parkplatzbeirat“ im Rahmen der Stadtsanierung, der allerdings offiziell immer Sanierungsbeirat genannt werden will.
Inwiefern die Verkehrsführung durch die Reha-Klinik besondere Brisanz erhält ist für mich ebenfalls nicht einsichtig. Zwar wird es 200 bis 300 zusätzliche Autobewegungen pro Tag dort geben, die fast ausschließlich über die Gökerstraße laufen werden, doch diese Straße bewältigt ohnehin bis zu 20.000 Autobewegungen pro Tag. Die Interessen von nahegelegenen Anwohnern sind im übrigen durch Ge- und Verbotsbeschilderungen leicht zu berücksichtigen.
Realitätsferne zeigt sich auch, wenn empfohlen wird, die Reha-Klinik auf einer Kuhweide am Stadtpark anzusiedeln. Stadtpark, Autobahnzubringer, ruhige Lage werden hier als Argumente aufgeführt.
Von Patienten gefragte Reha-Kliniken müssen aber neben Ruhe, Verkehrsanbindung und Lage im Grünen außerdem Nähe zu Geschäften, Gastronomie, Hotels, Kinos, Theater, Willehad-Krankenhaus, Urbanität usw. haben. Das Angebot mit einer Kuhweide am Stadtpark hätte eine Brüskierung der Träger und Kostenträger und das Scheitern der Ansiedlung bedeutet.
Bei den Naturschutzgutachten weiß nicht der heilige Willehad, was da begutachtet wurde oder wird, wie im Gegenwind dargestellt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur regelt die Naturschutzgesetzgebung. Über die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung wachen zwingende Verfahren, Naturschutzverbände, Initiativen und Gremien. Konkret werden für 3.000 qm Überbauung für die Reha-Klinik 30.000 qm für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereitgestellt.

Trotzdem freundliche Grüße
Hans Hartmann

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