Gewässerwoche Jaderegion
Aug 132016
 

Jadebusen am Vareler Außentief. Foto: Gegenwind

Jadebusen am Vareler Außentief. Foto: Gegenwind

(red) Im Oktober 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft. Sie soll den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlichen mit dem Ziel, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten. Dazu gehört auch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Rahmen wird im Mai nächsten Jahres die Gewässerwoche Jaderegion stattfinden.

Unter dem Motto „Die Jade verbindet“ sollen für alle Altersgruppen Angebote entwickelt werden, um die vielseitigen Aspekte rund um das Element Wasser kennenzulernen und selbst zu erfahren. Dazu gehören kulturelle Erlebnisse, Sport- und Freizeitaktivitäten, Fachveranstaltungen und Exkursionen – alles, was die Region und ihre Bewohner zusammenbringt und den Wert ihrer Gewässer herausstellt.

Organisiert wird diese Woche von einem Steuerungskreis, der vertreten ist durch die Landkreise Friesland, Wesermarsch, Wittmund, die Gemeinden und Städte Jade, Jever, Varel, Wilhelmshaven und Wangerland, die Verbände und Vereine OOWV, BSH, Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Wesermarsch, Umweltstation Iffens, Landessportfischereiverband Weser-Ems und die Oldenburgische Landschaft.

Für alle, die selbst während der Gewässerwoche eine Aktion anbieten möchten, findet am 19. August eine Informationsveranstaltung in Varel statt, zu der die Veranstalter herzlich einladen. Weitere Infos für Interessierte gibt es hier.

In diesem Jahr werden die jeweiligen Aktivitäten durch die lokalen Akteure geplant und dann in der Woche vom 14. bis 21. Mai 2017 für die Menschen der Jaderegion und Interessierte angeboten. Es wird ein Programmheft erstellt, das alle Aktionen kurz vorstellt, den zeitlichen Rahmen präsentiert und eine Übersichtskarte der Aktionen enthält.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die einen rechtlichen Ordnungsrahmen zum Umgang mit unseren Gewässern (Oberflächengewässer, Grundwasser, Übergangsgewässer, Küstengewässer) darstellt. Die Richtlinie ist in nationales Recht im Wasserhaushaltsgesetz und in den Landeswassergesetzen (Niedersachsen: Niedersächsisches Wassergesetz) umgesetzt worden.

Die Ziele der EG-WRRL sind:

  • Der Schutz und die Verbesserung des Zustands der Gewässer und der von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt
  • Die Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
  • Die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung
  • Die Schrittweise Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären bzw. Beendigung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen
  • Die Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren

Zur Erreichung dieser Ziele werden alle 6 Jahre – nach Durchführung einer Bestandaufnahme – Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt. Nach Durchlaufen von 3 Bewirtschaftungszyklen bis zum Jahr 2027 (1. Bewirtschaftungszyklus 2009 – 2015; 2. Bewirtschaftungszyklus 2015 – 2021; 3. Bewirtschaftungszyklus 2021 – 2027) sollen die angestrebten Zustände erreicht sein.

Für Oberflächengewässer ist im Falle der natürlichen Gewässer die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes, für erheblich veränderte bzw. künstliche Gewässer die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Potenzials das Ziel. Für das Grundwasser ist die Erreichung des guten mengenmäßigen und chemischen Zustands das geforderte Ziel.

 

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top