Presserecht
Aug 141983
 

Irreführend

ist die „Öffentlichkeitsarbeit“ der Stadt Wilhelmshaven. Bei einer Anfrage des Gegenwind zu den Unregelmäßigkeiten im Ausländeramt tischte uns Pressesprecher Wilfried Adam faustdicken Unsinn und irreführende Angaben auf. Dabei heißt es im Pressegesetz: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse und des Rundfunks die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.“ Vielleicht sollte man Adams Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ in „Verschleierungsarbeit“ umbenennen. Oder weiß er wirklich nichts…..?

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