hat die Stadtverwaltung das mit ihrer Hilfe eingerichtete freiwillige BGJ-Metall. Ob aus Unwissenheit oder Schlafmützigkeit ist nicht genau festzustellen. Jedenfalls sind drei Fälle bekannt, wonach die Stadtwerke für ihre Auszubildenden im Kfz-Bereich die gesetzlich vorgeschriebene Anrechnung nicht durchgeführt haben. Bisher war so was nur von einigen Kfz-Handwerksbetrieben bekannt, die ihre Auszubildenden mit BGJ-Abschluß teilweise übel ausgetrickst hatten, um die Anrechnungsverordnung zu umgehen. Jedenfalls soll dem Vernehmen nach diese Problematik bald der Vergangenheit angehören, wenn das BGJ-Metall ab 1.8.85 flächendeckend eingeführt werden soll.
Feb. 201985
Nicht anerkannt
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