Bordumer Busch
Aug 012001
 

Seit Anfang 1999

geht es darum, den Bordumer Busch unter Naturschutz zu stellen. Doch nichts passiert. Auf unsere Anfrage bei der Bezirksregierung Weser-Ems bekamen wir zur Antwort, dass die Unterschutzstellung des Gebietes weiterhin Ziel der Bezirksregierung ist und sich das Projekt noch in der Abwägungsphase befindet.

Auf den langen Zeitraum angesprochen, bekamen wir die Antwort, dass das Verfahren ganz „normal“ läuft. Im Februar 1999 wurde der Entwurf der Bezirksregierung für die Schutzgebietsverordnung öffentlich ausgelegt. Innerhalb einer festgelegten Frist von zwei Monaten können bei solchen Verfahren Betroffene und Träger öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken dazu einreichen, was in diesem Fall z. B. die Naturschutzverbände auch getan haben. Die Eingaben werden nach Abwägung im endgültigen Verordnungstext berücksichtigt, der dann mit Unterschrift des Regierungspräsidenten und Veröffentlichung im niedersächsischen. Amtsblatt in Kraft tritt. Kann ein Verfahren, ein Waldgebiet (so ist es im Flächennutzungsplan klassifiziert) unter Naturschutz zu stellen, mehr als zweieinhalb Jahre dauern? Die Fachleute und die Naturschutzverbände können da nur mit dem Kopf schütteln. Oder liegt die Verzögerung daran, dass die Stadt Wilhelmshaven sich mit allen Mitteln dagegen wehrt, auch nur einen Quadratmeter aus ihrem Einflussbereich zu entlassen, weil man immer noch vom ganz großen Boom träumt, und zufällig die Träume und Parteibücher in Wilhelmshaven und Oldenburg übereinstimmen? (hk)

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