Banter See
Feb 102015
 

Der Anfang vom Ende?

Klein-Wangerooge: Abholzgenehmigung löst zwiespältige Gefühle aus

(jm) Noch in diesem Monat soll in drei Teilbereichen von Klein-Wangerooge der Baum- und Buschbestand gerodet werden, um an die im Boden schlummernden Schadstoffe heranzukommen. Hierbei soll es sich dem Vernehmen nach um die Rückstände aus mehreren Öltanks handeln. Die Rodungsbereiche wurden bereits mit roten, durchnummerierten Markierungspflöcken abgesteckt. 

10850178_1561194280805669_7296806149474538811_nDie Rodung ist von der hiesigen Unteren Naturschutzbehörde genehmigt worden. Die Genehmigung gilt jedoch nur bis zum 28. Februar. Zwischen dem 01. März und dem 30. September ist das Abholzen von Büschen und anderen Gehölzen lt. Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) verboten.Für die Erteilung der Abholzgenehmigung war zudem noch die städtische Baumschutzsatzung zu berücksichtigen. Danach sollen für jeden entfernten Baum ein oder mehrere Ersatzbäume gepflanzt, gepflegt und erhalten werden.Es sind jedoch Zweifel angebracht, ob diese Auflage zur Wiederaufforstung tatsächlich erfüllt wird – liegen doch zwei dieser Sanierungsbereiche im vorgesehenen Gebiet für den sogenannten Campingplatz. Der dritte Rodungsbereich erstreckt sich über die baumbestandene Liegewiese zwischen dem ‚Kiosk’ und den Kleingärten. Dieses Gebiet ist für Wochenendparzellen vorgesehen.

Ausgleichzahlungen

Doch die Genehmigung hat ein Hintertürchen: Können dort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Ersatzpflanzungen durchgeführt werden, kann die stadteigene GGS (Grundstücke und Gebäude Stadt Wilhelmshaven) als Antragsteller ersatzweise eine Ausgleichszahlung an die Stadt Wilhelmshaven (linke Tasche – rechte Tasche) überweisen. Es dürfte kaum mehr als eine reizvolle Aufgabe für Juristen sein, Gründe für die Undurchführbarkeit dieser Ersatzpflanzungen zu finden…
Zudem ist der Sandmagerrasen im BNatG als geschütztes Biotop ausgewiesen. Von diesem Magerrasen erstreckt sich ein Anteil von 600 m² bis in eines der drei Sanierungsbereiche hinein. Auch hier ist eine Ausnahme von der Regel durch Schadensausgleich zugelassen.
In der Genehmigung heißt es hierzu:
Im Rahmen der Rodungsarbeiten ist der Oberboden dieser Fläche, soweit er unbelastet ist, getrennt zu lagern und nach Auffüllung der Sanierungsfläche mit Füllsand, als oberste Schicht aufzubringen.
Ist der Oberboden kontaminiert, so ist ein dem bisherigen Oberboden gleichkommender Sand (mit entsprechender Körnung) zu verwenden.

Schadstoffe

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass zumindest das beliebte Freizeitgebiet Klein Wangerooge von 70 Jahre lang im Untergrund lagernden Schadstoffen befreit wird. Es ist nämlich kaum auszuschließen, dass sich die Schadstoffe über das Grundwasser ausbreiten und u.a. in den Banter See gelangen.
Doch einen gehörigen Dämpfer bekommt das gute Gefühl, sobald man sich fragt, was die städtische GGS wohl dazu veranlasst hat, jetzt diese kostspielige Aufgabe in Angriff zu nehmen?!
10920249_1561187430806354_8065914185457052768_oDient diese Teilmaßnahme etwa dem Endzweck, das gesamte Freizeitgebiet Klein Wangerooge unter Rücksichtnahme auf die verhältnismäßig kleinen Sandmagerrasenflecken der privaten Verwertung zuzuführen?
Eines ist jedenfalls klar: Die Stadtverwaltung hat Möglichkeiten den ‚Bebauungsplan Nr. 198 B – Campingplatz Klein-Wangerooge’ so zu gestalten, dass die Naturschutzbestimmungen eingehalten werden. Im ‚Nutzungskonzept Banter See’ ist hierzu vermerkt, dass Klein-Wangerooge mit einem Campingplatz mit 220 Stellplätzen für Wohnwagen auf der Ost- und mit 100 Wochenendhäusern auf der Westseite überbaut werden soll. Allein das Strandbad-Areal von Klein-Wangerooge soll dann noch gemeinsam genutzt werden können.

Ratsbeschluss

Dem Standort eines Campingplatzes „östlich Klein-Wangerooge“ hat die Ratsmehrheit bereits per Beschluss am 18.09.2013 grundsätzlich zugestimmt und der Erarbeitung eines Bebauungsplans oberste Priorität eingeräumt. Uns ‚Normalbürgern’ meint man also einen solchen Gebietsverlust für ungebundenes Freizeitvergnügen zumuten zu können. Nicht zu vergessen, sind dort ja im westlichen Teil auch noch die Wochenendhäuser geplant.

Fazit:

Bei der Umsetzung beider Vorhaben würde für ‚Otto Normalo’ nur noch der ungehinderte Zugang zum Sandstrand am Wasser übrig bleiben. Die Zukunft wird zeigen, ob die Badegäste ihre Beschränkung auf das Strandbad mit demütigem Schulterzucken hinnehmen oder den Verantwortlichen im Rat den nach unten gerichteten Daumen zeigen werden.

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