Voslapper Groden
Nov 122012
 

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  ● Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) Kreisgruppe   Wilhelmshaven
  ● Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND) Kreisgruppe   Wilhelmshaven
  ● Deutscher Alpenverein e.V. (DAV) Sektion Wilhelmshaven
  ● Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU)   Vertretung Wilhelmshaven
  ● Naturfreunde Deutschlands e.V. Ortsgruppe Wilhelmshaven
  ● Naturschutzbund Deutschland (NABU) Wilhelmshaven e.V.
  ● Tierschutz-Aktiv-Friesland und Umzu e.V.

Betr.: Nds. Naturschutz- sowie EU-Vogelschutzgebiet V61 und Teil des Netzes „Natura 2000″ Voslapper Groden-Süd in Wilhelmshaven.

(Pressemitteilung GNU*12.11.2012)

Die ‚Gemeinschaft regionaler Natur- und Umweltschutzvereine Wilhelmshaven und Umzu’ (GNU) hat den Niedersächsischen Umweltminister Dr. Stefan Birkner schriftlich um eine Stellungnahme zur Nichtbewilligung finanzieller Mittel für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Voslapper Groden-Süd gebeten.

Hierzu sah sich die GNU verlasst, weil die Stadt Wilhelmshaven beim Land Niedersachsen bisher dreimal erfolglos Gelder für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhaltung der wertgebenden Tierarten im Nds. Naturschutzgebiet Voslapper Groden-Süd (VG-S) beantragt hat.

In ihrem Brief bringt die GNU ihre große Sorge über die bisherige Erfolglosigkeit der Bemühungen zum Erhalt der dort beheimateten wertgebenden Arten zum Ausdruck. Man könne sich nicht des Eindrucks erwehren, dies „…als eine gezielte Verweigerung unbedingt notwendiger Maßnahmen des Artenschutzes zu betrachten. Durch den schleichenden Verlust von Habitaten wird eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der genannten Arten im VG-S unseres Erachtens bewusst in Kauf genommen. Dies widerspricht aber den Zielen des Artenschutzes und steht im Gegensatz zu EU-Schutzanforderungen und der NSG-Schutzgebietsverordnung.“

Zudem weist die GNU Minister Birkner darauf hin, „…dass für besondere Schutzgebiete im Netz „NATURA 2000″ gemäß Artikel 6 Abs. 2 der EU-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) die geeigneten Maßnahmen zu treffen sind, um Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume und der Habitate sowie Störungen von Arten, für die diese Gebiete ausgewiesen sind, zu vermeiden. Die Schutzgebietsverordnung für das VG-S weist zudem in § 6 auf die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen in einem Pflege- und Entwicklungsplan hin.“

Abschließend bittet die GNU Minister Birkner, „…die von der Stadt Wilhelmshaven beantragten finanziellen Mittel umgehend zu bewilligen, um noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der dringend erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Abwehr drohender Verschlechterungen der Werthaltigkeit des Biotops im VG-S beginnen zu können.“

Die an Minister Birkner gerichtete Bitte, der GNU eine baldige Stellungnahme zu ihrem Schreiben vom 03.10.12 zuzustellen, blieb bislang unbeachtet. Auch die am 31.10.12 per E-Mail an sein Ministerium gesandte Nachfrage, wann mit der Stellungnahme des Herrn Ministers zu rechnen sei, blieb bisher unbeantwortet.

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