Bordumer Busch
Jan 082003
 

Das wurde auch Zeit

Nach jahrelangem Hickhack ist der Bordumer Busch jetzt Naturschutzgebiet (NSG). Wir hatten mehrfach darüber berichtet, wie die Stadt sich ohne erkennbare Gründe dagegen gewehrt hatte. Dank der beharrlichen Kreisgruppen der Umweltverbände BUND und NABU und schließlich der Bezirksregierung trat die NSG-Verordnung am 23.11.2002 endlich in Kraft. Der WZ war das nur eine kurze Meldung wert; wir möchten unsere LeserInnen wissen lassen, was dieses Kleinod ausmacht, auf das die Stadt zu recht stolz sein kann.

Bordumer BuschDie 34 ha große Fläche zwischen Ems-Jade-Kanal und Banter Seedeich, Banter See und Liebigstraße ist städtisches Eigentum. Unter Schutz steht dort ein urwaldähnlicher Laubmischwald mit Röhrichten und Stillgewässern, der einer Vielzahl seltener und bestandsbedrohter Pflanzen- und Tierarten Lebensraum bietet. Lebensstätten und –gemeinschaften typischer Arten küstennaher Feuchtwälder sollen dort erhalten werden und sich natürlich entwickeln können.
Im nördlichen, feuchteren Teil dominieren Erle, Esche und Bergahorn, in der Krautschicht finden sich u. a. seltene Seggen, Wasserfeder und Bittersüßer Nachtschatten. Im Südteil dominiert weniger nasser Erlen-Birkenwald. Auf Lichtungen kommen über 1000 Exemplare des großen Zweiblatts vor.
Der gesamte Waldkomplex beherbergt mehr als 35 teilweise bestandsbedrohte Brutvogelarten, einige davon (Rotkehl­chen, Mönchsgrasmücke, Zaunkönig) mit überdurchschnittlichen Siedlungsdich­ten. Hinzu kommen Rast- und Nahrungsgäste wie u. a. Habicht, Sperber, Bergfink, Beutelmeise, Sommergoldhähnchen und Waldschnepfe. Die Gewässer sind Laich- und Jahreslebensraum für Erdkröte, Grasfrosch und Teichmolch.
Im Gebiet sind alle Handlungen verboten, die es bzw. seine Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern können. Somit ist das Betreten und auch das Freilaufenlassen von Hunden untersagt. Die Untere Naturschutzbehörde hat umgehend die entsprechenden Schilder besorgt. Ignoranten wird das zwar nicht abhalten, weiterhin dort einzudringen, ab jetzt haben sie jedoch mit empfindlichen Strafen zu rechnen. (iz)
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet können sie hier einsehen: Bordumer Busch

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